Sitzung: 29.10.2014 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/0273/XVI/2014
Ausschussvorsitzender Fischer erinnerte daran, dass der Ausschuss in
der letzten Sitzung der zurückliegenden Wahlperiode ausdrücklich sein Interesse
an einem solchen neuerlichen Sachstandsbericht bekundet habe. Man nehme gerne
die Gelegenheit wahr, sich von zuständiger Stelle des Landesbetriebes
Straßenbau über Straßenbaumaßnahmen im übergeordneten Netz des Rhein-Kreises
Neuss informieren zu lassen.
Sein Dank gelte insoweit in der heutigen Sitzung dem Leiter der
Regionalniederlassung Niederrhein, Herrn Gerhard Decker, der zu aktuellen
Planungen und Straßenbaumaßnahmen mit regionaler und überregionaler
Verkehrsbedeutung im hiesigen Großraum referieren werde.
Die wesentlichen Inhalte des Berichtes sind nachfolgend
maßnahmenbezogen wiedergegeben.
Autobahnen
A 44/A 61/A 46
Die A 44 (alt) zwischen dem Autobahnkreuz Jackerath und dem
Autobahndreieck Holz habe im Jahre 2005 / 2006 dem weiter westwärts
fortschreitenden Braunkohletagebau weichen müssen. Bis Ende 2017 soll die A 44
n auf einer neuen, weiter östlich liegenden Trasse wieder hergestellt sein.
Ab diesem Zeitpunkt werde die A 61 zwischen den Autobahnkreuzen Wanlo
und der AS Jackerath bis voraussichtlich zum Jahre 2035 unterbrochen werden.
Hiermit einhergehen werde die Umleitung der Verkehre über die dann
sechsstreifig hergestellte A 44 n sowie über die A 46 erfolgen, die zwischen
den Autobahnkreuzen Wanlo und Holz sechsstreifig umgebaut werden müsse.
Die in Kooperation zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der
RWE Power AG durchzuführenden Maßnahmen rund um das Abbaugebiet lägen
planerisch sowie baulich im Zeitplan. Im Bereich der A 46 werde die Ortslage
Hochneukirch zwischen den Autobahnkreuzen Wanlo und Holz durch den Einbau eines
offenporigen Fahrbahnbelages sowie durch die Erhöhung der bereits vorhandenen
Lärmschutzanlagen nachhaltig geschützt.
Der sechsstreifige Ausbau der A 46 auf diesem Abschnitt befinde sich
seit einigen Monaten in der Bauphase.
A 57
Der gesamte sechsstreifige Ausbau der linksrheinisch verlaufenden A 57
sei für den Bereich zwischen den Autobahnkreuzen Kamp-Lintfort im Norden und
Köln-Nord im Süden projektiert. Der Ausbau erfolge abschnittsweise jeweils von
Anschlussstelle zu Anschlussstelle, da den jeweiligen Abschnitten jeweils ein
eigener Verkehrswert beigemessen werden könne.
Ausbauabschnitt Moers
(Streckenlänge 7,2 km)
Autobahnkreuz Kamp-Lintfort bis Autobahnkreuz Moers:
Vorentwurf erstellt, Einstufung als vordringlicher Bedarf.
Ausbauabschnitt Kapellen (Streckenlänge 5,7 km)
Autobahnkreuz Moers bis Anschlussstelle Krefeld-Gartenstadt:
Vorentwurf erstellt, Einstufung als vordringlicher Bedarf.
Ausbauabschnitt Krefeld (Streckenlänge 6,5 km)
Anschlussstelle Krefeld-Gartenstadt bis Anschlussstelle Krefeld-Oppum:
Vorentwurf erstellt, Einstufung als vordringlicher Bedarf.
Ausbauabschnitt Oppum
(Streckenlänge 4,1 km)
Anschlussstelle Krefeld-Oppum bis Autobahnkreuz Meerbusch:
Planfeststellung in Vorbereitung, Einstufung als vordringlicher Bedarf.
Ausbauabschnitt Meerbusch (Streckenlänge 5,4 km)
Autobahnkreuz Meerbusch bis Autobahnkreuz Kaarst:
sechsstreifig unter Verkehr.
Ausbauabschnitt Kaarst (Streckenlänge 6,1 km)
Autobahnkreuz Kaarst bis Autobahnkreuz Neuss-West:
Maßnahme in Bau.
Ausbau Autobahnkreuz Kaarst A 57 / A 52
Erstellung Vorentwurf für eine Streckenlänge von 4,5 km auf der A 52.
Ausbauabschnitt Neuss-West (Streckenlänge 2,1 km)
Autobahnkreuz Neuss-West:
Sechsstreifig unter Verkehr.
Ausbauabschnitt Reuschenberg (Streckenlänge 1,9 km)
Autobahnkreuz Neuss-West bis Anschlussstelle Neuss-Hafen:
Sechsstreifig unter Verkehr.
Weitere Zielsetzung: Optimierung des Verkehrsflusses; Planung hierzu
abgeschlossen, Beginn des Planfeststellungsverfahrens in 2015, bauliche
Realisierung ca. ab 2018.
Ausbauabschnitt Erfttal (Streckenlänge 2,1 km)
Anschlussstelle Neuss-Hafen bis Anschlussstelle Neuss-Norf:
Sechsstreifig unter Verkehr; Beginn Planfeststellungsverfahren zur
Optimierung des Verkehrsflusses ab 2015; bauliche Realisierung voraussichtlich
ab 2018.
Ausbauabschnitt Derikum (Streckenlänge 3,5 km)
Anschlussstelle Neuss-Norf bis Autobahnkreuz Neuss-Süd:
Sechsstreifig unter Verkehr
Ausbauabschnitt Dormagen (Streckenlänge 9,1 km)
Autobahnkreuz Neuss-Süd bis Anschlussstelle Dormagen:
Laufendes Planfeststellungsverfahren, Einstufung als vordringlicher Bedarf
Aufgrund der dort vorgesehenen halbseitigen Lärmschutzgalerie, der das
Bundesverkehrsministerium unlängst zugestimmt habe, sei die Erstellung eines
Deckblattes im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens notwendig.
Abschluss des Planfeststellungsverfahrens bzw. Vorliegen des Baurechts
voraussichtlich in 2016.
Ausbau der Tank- und Rastanlage Geismühle:
Genehmigter Vorentwurf liegt vor.
Ausbau der Tank- und Rastanlage Nievenheim-Ost:
Vorentwurf erstellt (grunderwerbsbedingt keine Erweiterung auf der
Westseite der A 57).
Bundesstraßen
B 59n – Umgehung Rommerskirchen-Sinsteden
Einleitung der Planfeststellung im April 2012; Erörterungstermin bei
der Anhörungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) im März 2014; erwarteter
Planfeststellungsbeschluss in 2015; in Abhängigkeit hiervon Baurecht
möglicherweise bereits ab 2016.
B 477n – Umgehung Rommerskirchen
Sachstand: Linienbestimmung / Trassenfestlegung beantragt; Planung in
Verantwortung der Regionalniederlassung Ville-Eifel
Landesstraßen
L 19 – Ersatzstraße Braunkohlentagebau
Garzweiler II – Ortsumgehung Immerath (Kreisgebiet Heinsberg)
Einleitung Planfeststellungsverfahren Juni 2013; Erörterungstermin
April 2014 (geplante Baudurchführung durch RWE Power AG)
L 142 - Kombinierter Geh- und Radweg zwischen
der Einmündung K 7 und K 30
Abschluss des Planfeststellungsverfahrens bzw. Vorliegen des Baurechts
für 2015 erwartet; Finanzierung der mit 1,4 Mio. € veranschlagten Maßnahme
derzeit offen.
L 137 (ehemals B 222) / L 476
Bahnübergangsbeseitigung bei Meerbusch-Büderich
Derzeit keine aktuelle Priorisierung; Planung bis auf Weiteres
ausgesetzt.
L 31 Ortsumgehung Jüchen (Neubau im Zuge der
Rekultivierung von Garzweiler I)
Bis auf Weiteres ohne Planungsaktivitäten.
L 137 Neuss-Hafen,
Derzeit ohne konkrete planerische Aktivitäten.
L 354 Ersatzstraße Braunkohlentagebau Garzweiler
II (Wanlo bis Kaulhausen)
Genehmigter Vorentwurf liegt vor; kurzfristige Einleitung des
Planfeststellungsverfahren vorgesehen. Tagebaubedingte Realisierung bis
spätestens 2018 geplant und erforderlich.
L 354 n – Südumgehung Hochneukirch
Vorgesehene Entlastung der Ortslage Hochneukirch vom Durchgangsverkehr
als Ersatztrasse für die entfallene L 354; Aufnahme in den
Landesstraßenbedarfsplan erwartet; Finanzierung durch RWE Power AG.
L 381 Vierspuriger Ausbau
Ausbaumaßnahme auf Korschenbroicher Stadtgebiet bis auf Weiteres
zurückgestellt (unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des derzeitigen
zweistreifigen Ausbauzustandes). Losgelöst von dieser Maßnahme soll unabhängig
davon der Ausbau des Doppelknotenpunktes L 381 / L 382 / L 31 / K 14 im
Einvernehmen mit der Stadt Korschenbroich geplant bzw. im Rahmen eines noch
einzuleitenden Planfeststellungsverfahrens vorbereitet werden.
L 361 n – Ortsumgehung Grevenbroich-Kapellen
Planung wird bis auf Weiteres nicht weiter betrieben; in
Priorisierungsliste des Landes NRW auf „rot“ gesetzt (nachrangig).
Ausschussvorsitzender Fischer dankte im Namen des Ausschusses für die
vorgetragenen Informationen und erkundigte sich nach Wortmeldungen aus dem Ausschuss.
Ausschussmitglied Amelungk
thematisierte die Kreuzung L 361 / K 4 östlich der Ortslage Kleinenbroich. Für
ihn stelle sich die Frage, ob der Landesbetrieb Straßenbau in seiner Eigenschaft
als Baulastträger der L 361 zwischenzeitlich möglicherweise zu einer anderen
Bewertung gekommen sei, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit eines Umbaus
der derzeit lichtsignalgesteuerten Kreuzung zu einem Kreisverkehr anbelange.
Nachdem die dortige Lichtsignalanlage über einen Zeitraum von mehreren Tagen
ausgefallen sei, habe sich der Landesbetrieb offensichtlich dazu veranlasst
gesehen, die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabzusetzen und
per Radarmessung überwachen zu lassen.
Die entsprechende Frage, ob hieraus gefolgert werden könne, dass es
sich bei dieser Kreuzung um einen Unfallschwerpunkt handele, beantwortete Herr
Decker dahingehend, dass verbindliche behördeninterne Kriterien existierten,
die von den jeweiligen Unfallkommissionen und den betroffenen Baulastträgern zu
beachten seien. Derzeit seien im Bereich des Regierungsbezirks Düsseldorf lediglich
30 Kreuzungsanlagen aufgeführt, die sukzessive in den nächsten Jahren entsprechend
ihrer Dringlichkeit zu einem Kreisverkehr umgebaut würden. Kreuzungsanlagen,
die bereits lichtsignalgesteuert seien und nicht den Charakter einer
Unfallhäufungsstelle hätten, besäßen faktisch kaum Chancen, zu einem
Kreisverkehr umgebaut werden zu können.
Ausschussmitglied Drüll trug vor, dass es aus seiner Sicht -
bezogen auf die Kreuzung L 361 / K 4 - genüge, die Ampelmasten im Verlauf der K
4 in Richtung Kreuzung zu versetzen und die dortige Fußgängerampel zu
entfernen. Die heute dort vorzufindende Konstellation verunsichere viele
Autofahrer. Herr Decker bat um Verständnis dafür, dass zunächst die jeweils
örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde für derartige Anordnungen zuständig
sei. Der Baulastträger, in diesem Fall der Landesbetrieb Straßenbau, werde
lediglich gehört und sei in diesem Umfang an die Anordnung der
Straßenverkehrsbehörde gebunden. Grundsätzlich bedürfe es jeweils einer
verkehrsfachlichen Einzelfallbetrachtung, ob der Umbau einer lichtsignalgesteuerten
Kreuzung zu einem Kreisverkehr überhaupt Sinn mache.
Zu einer entsprechenden Frage aus dem Ausschuss zur Tank- und
Rastanlage Vierwinden im Zuge der A 46 bei Kapellen erläuterte Herr Decker,
dass sich die Erweiterung der Anlage auf der Nordseite im
Planfeststellungsverfahren befinde, wohingegen die Erweiterung auf der Südseite
der A 46 noch im Vorentwurfsstadium stecke. Ungeachtet dessen sei er
zuversichtlich, für beide Maßnahmen in den nächsten Jahren das erforderliche
Baurecht schaffen zu können.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied
Holler zur Radwegeplanung entlang der L 142, hier insbesondere zu dem im
Zuge dieser Maßnahme geplanten Kreisverkehr an der Einmündung der K 7 verwies
Herr Decker darauf, dass er den Erlass des beantragten
Planfeststellungsbeschlusses für das nächste Jahr erwarte. Die eigentliche
Realisierung bzw. bauliche Umsetzung unterliege allerdings dem
Finanzierungsvorbehalt und sei insoweit zeitlich nur schwer abschätzbar.
Zu der von Ausschussmitglied
Holler vorgetragenen Kritik am baulichen Zustand der Radwege entlang der L
142 im Bereich der Ortslage Bettikum sowie an der L 154 / Umgehung Büttgen gab
Herr Decker zu bedenken, dass auch die bauliche Unterhaltung der Radwege in
Zeiten knapper Mittel den üblichen Sparzwängen unterliege. Er bat daher um
Verständnis, dass die vorhandenen Mittel kaum ausreichten, das komplette
Radwegenetz entlang von Landesstraßen vollumfänglich im wünschenswerten Zustand
zu halten. Alleiniger Maßstab sei daher die gebotene Verkehrssicherheit.
Ausschussmitglied Dorok erkundigte sich, ob im Zuge der
Erweiterung der Tank- und Rastanlage Vierwinden-Nord auch Lärmschutzmaßnahmen
vorgesehen seien.
Einzelheiten zu dieser Raststättenerweiterung, so Herr Decker, könnten
den in Kürze offenzulegenden Planunterlagen entnommen werden.
Die Wortmeldung von Ausschussmitglied
Hugo-Wissemann, wonach sich der entlang der L 280 verlaufende Radweg in
einem desolaten baulichen Zustand befinde und unter Berücksichtigung seiner
Funktion als Schulweg sowie als vielfrequentierte Freizeitroute dringender
Sanierung bedürfe, nahm Herr Decker zum Anlass dafür zu werben, derartige
Kritikpunkte unmittelbar gegenüber der Regionalniederlassung schriftlich oder
per Email anzuzeigen. Ungeachtet dessen werde er die konkrete Kritik an die
zuständige Abteilung seines Hauses weiterleiten.
Zu der im weiteren von Ausschussmitglied
Ibach angesprochenen Thematik eines sogenannten Baustellenmanagements
führte Herr Decker aus, dass sich die Zentrale in Gelsenkirchen bzw. der dort
ansässige Betriebssitz eines solchen Instrumentariums bediene, um
Parallelbaustellen und baustellenbedingte Verkehrsstaus - insbesondere auf
Autobahnen - zu vermeiden. Das praktizierte Baustellenmanagement erfolge landesweit
koordiniert und werde fortlaufend an den Baufortschritt und die verkehrlichen
Konstellationen angepasst.
Eine entsprechende Frage von Ausschussmitglied
Eickler zur Autobahnbrücke bei Dormagen beantwortete Herr Decker mit
Hinweis darauf, dass die derzeitige Behelfsbrücke lediglich eine
Übergangslösung darstelle und im Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus der A 57 an
dieser Stelle durch eine regelkonforme Brücke ersetzt werde.
Zu der Anschlussfrage von Ausschussmitglied
Harig zum sechsstreifigen Ausbau der A 57 zwischen Dormagen und dem
Autobahnkreuz Köln-Nord erläuterte Herr Decker, dass dieser Abschnitt in der
Zuständigkeit der Regionalniederlassung Rheinberg liege.
Die Planung für die Erweiterung der Tank- und Rastanlage Geismühle sei
mittlerweile soweit fortgeschritten, dass voraussichtlich Anfang nächsten
Jahres das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden könne. Das Projekt sei
mit Kosten von deutlich mehr als 20 Mio. € kalkuliert und werde voraussichtlich
ab dem Jahre 2018 realisiert werden können, so die Auskünfte von Herrn Decker
auf eine entsprechende Frage von Ausschussmitglied
Jung.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied
von Nesselrode legte Herr Decker dar, dass in seinem Hause keine Planung
für einen Radweg entlang der L 69 zwischen Wevelinghoven und Widdeshoven
vorliege; gleiches gelte für die Kreuzung L 375 (K 26 alt) / B 59. Bezüglich
der von Ausschussmitglied Nesselrode geschilderten Verkehrssituation auf der L
142 im Bereich der Ortslage Langwaden werde er eine örtliche Überprüfung
veranlassen.
Nachdem Ausschussvorsitzender
Fischer festgestellt hatte, dass weitere Anfragen aus dem Ausschuss nicht vorlagen,
sprach er Herrn Decker namens des Ausschusses seinen Dank für die ausführlichen
Erläuterungen aus.