Sitzung: 11.06.2015 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/0650/XVI/2015
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Kooperationsvereinbarung zwischen den Jugendämtern im Rhein-Kreis Neuss und dem Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss zur Kenntnis.
Protokoll:
Unter Verweis auf die Sitzungsvorlage berichtete Frau Klein
über die
Kooperationsvereinbarung zwischen den Jugendämtern im Rhein-Kreis Neuss und dem
Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss.
Auf Nachfrage von Herrn Schmitz antwortete Frau Klein, dass es für
Personen die regelmäßig mit Kindern arbeiten eine gesetzliche Verpflichtung zur
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses alle 5 Jahre gebe. Herr Braun
ergänzte, dass diese Verpflichtung auch für die freien Träger der Jugendhilfe
gelte.
Herr Wappenschmidt begrüßte die Kooperationsvereinbarung. Eine enge
Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern und dem Gesundheitsamt sei wichtig.
Herr Braun merkte an, dass es für die freien Träger oftmals schwierig
sei mit den verschiedenen Jugendämtern zusammen zu arbeiten, weil die
Arbeitsgrundlagen der einzelnen Jugendämter oftmals sehr unterschiedlich seien.
Die Ausweitung der Vereinheitlichung der Arbeit der Jugendämter sei
wünschenswert.
Frau Klein schloss sich dieser Ansicht an. Man sei bemüht eine kreisweite Vereinheitlichung sukzessive zu erarbeiten.