Sitzung: 01.06.2015 Schul- und Bildungsausschuss
Vorlage: 40/0666/XVI/2015
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Protokoll:
Frau
Roth-Junkermann verwies als zuständige Schulaufsichtsbeamtin auf die
Sitzungsvorlage und darauf, dass sich die Zahlen stetig veränderten. Zum Stand
heute seien 522 Schüler und Schülerinnen vermittelt, dies bedeutet ca. 120 mehr
als im letzten Jahr. Der Rhein-Kreis Neuss erhalte zwei zusätzliche Stellen im
Bereich Grundschule, eine für Grevenbroich und eine für Neuss. Außerdem werde
es zwei Stellen im Bereich Realschule geben, wovon eine in Meerbusch-Osterath
bereits besetzt sei und eine in Korschenbroich noch besetzt werde. Durch den
Wegfall der Hauptschulen seien Engpässe bei der Versorgung der Seiteneinsteiger
und Seiteneinsteigerinnen aufgetreten, da eine Verlagerung der Stellen an die
anderen Schulen der Sekundarstufe I erfolgen müsse.
Auf der Warteliste
gebe es zurzeit sieben Schülerinnen und Schüler in Grevenbroich und zwei in
Kaarst. Nach den Vorgaben des Landes habe sich die Schüler-Lehrer-Situation für
Seiteneinsteigerklassen verändert, was oftmals eine große Belastung für die
Schulen sowie Lehrer und Lehrerinnen darstelle. Herr Lonnes ergänzte, der
Landrat habe sich schriftlich an Frau Ministerin Löhrmann gewandt, mit der
Bitte, alle Möglichkeiten, auch den Einsatz der freiwerdenden Hauptschullehrer
und -lehrerinnen auszuschöpfen, um die Beschulung der Seiteneinsteiger
sicherzustellen.
Herr Demmer
erläuterte, der Landtag habe trotz der bestehenden Schuldenbremse neue
Lehrerstellen zur Verfügung gestellt. Der Leerlauf der Ausschreibung am BBZ
Weingartstraße erstaune ihn, da nach seiner Erfahrung viele Deutschlehrer und
-lehrerinnen die Zusatzqualifikation DAZ/DAF erwerben würden.
Frau
Roth-Junkermann verneinte dies nach ihren Erfahrungen und gab an, erst seit dem
die Qualifikationsvorgabe aufgeweicht worden sei, gebe es mehr Bewerbungen.
In einer
nachfolgenden Diskussion an der sich Frau Wienands, Frau Küpper und Frau
Roth-Junkermann beteiligten, wurde die Frage thematisiert, welche
Voraussetzungen als Qualifikation für den Einsatz in sogenannten
Seiteneinsteigerklassen gefordert werden müssten.
Herr Lonnes
erklärte auf Frage von Frau Kühl, dass die Kinder in der Flüchtlingseinrichtung
St. Alexius in Neuss nicht der Schulpflicht unterliegen, dennoch eine
Beschulung vor Ort wünschenswert wäre.