Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke teilte auf die Anfrage mit, dass der Wirtschaftsprüfer die Frage einer notwendigen Wertberichtigung immer prüfe.

 

Eine Wertberichtung (außerplanmäßige Abschreibung) zum Bilanzstichtag (31.12.2015) sei nach den Vorgaben des Gesetzgebers zwingend vorzunehmen, wenn eine voraussichtliche dauernde Wertminderung bejaht werden könne. Von einer dauerhaften Wertminderung ist auszugehen, wenn die täglichen Börsenkurse im Durchschnitt der letzten 12 Monate den Buchwert um mehr als 10% unterschreiten.