Sitzung: 02.11.2016 Kreisausschuss
Vorlage: 61/1621/XVI/2016
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft Berichtszeitraum September/Oktober 2016 zur Kenntnis.
Protokoll:
Kreistagsabgeordneter
Wolfgang Wappenschmidt merkte an, dass auch im Rhein-Kreis Neuss mit Erdkabeln
gearbeitet werden solle, falls dies technisch umsetzbar sei. Vor allem in eng
bebauten Gebieten sei dies die bessere Lösung als eine Freileitung. Eine Hochspannungsleitung
käme vor allem in landwirtschaftlich genutzten Räumen in Betracht, da hier eine
Erdverkabelung ein sehr großer Eingriff in die Bodenstruktur darstelle. Er bat
daher die Verwaltung, nochmal Kontakt zu dem Netzbetreiber aufzunehmen und auf
Grundlage der neuen Bewertung nachzufragen, ob im Kreisgebiet auf eine
Erdverkabelung umgestiegen werden könne und falls nicht, warum dies abgelehnt
werde.
Kreistagsabgeordneter
Carsten Thiel stimmte den Ausführungen von Kreistagsabgeordneten Wolfgang Wappenschmidt
zu und erklärte, dass es ein Gesetz gebe, welches regele, dass in der Nähe von
Wohnbebauungen Erdkabel verlegt werden müssten, außer dort wo die Trassen schon
vorhanden seien.
2. stellvertretender
Landrat Horst Fischer legte dar, dass in dichter Wohnbebauung geprüft werden
müsse, ob dort Erdkabel verlegt werden könnten. Außerhalb der Wohnbebauung
seien Hochspannungsleitungen eher angebracht.
Kreistagsabgeordneter
Rolf Kluthausen widersprach Kreistagsabgeordneten Horst Fischer insofern, dass
es eine klare Regelung zum Thema Erdverkabelung geben müsse.
Eine
Erdverkabelung sei auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefordert,
merkte Kreistagsabgeordnete Susanne Stephan-Gellrich an.
Landrat
Hans-Jürgen Petrauschke kündigte an, dass eine erneute Antwort bei den
Netzbetreibern abgefragt werde. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke teilte unter
anderem mit, dass die Bereitschaft der Bürger, eine reine Erdverkabelung zu
erhalten nicht auf allgemeine Zustimmung treffe. Es gebe problematische
Bereiche, wie beispielsweise Friedhöfe, wo eine Erdverkabelung nicht
wünschenswert sei.