Sitzung: 29.11.2016 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Vorlage: 68/1733/XVI/2016
Beschluss:
Der
Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag den Beschluss der Satzung
über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung
der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten
Abfallentsorgungsanlagen und die Entgeltordnung für die Benutzung des
Gewerbeschadstoffmobils.
Protokoll:
Vorsitzender Herr Markert weist auf die hierzu vorliegenden Sitzungsunterlagen hin.
Herr Mankowsky führt mit einem historischen Rückblick in die
Problematik ein. Anschließend informiert er über die neuen, sich in der
Abfallwirtschaft stellende Herausforderungen. Er verweist auf die im Planungs- und Umweltausschuss getroffene
strategische Entscheidung, das Eigentum an der Wertstoffsortieranlage und der
Kompostierungsanlage zu übernehmen und lediglich den Betrieb der beiden Anlagen
auszuschreiben. Die Müllverbrennung sei in der Erwartung ausgeschrieben worden,
dass sich bei der europaweiten Ausschreibung Preise reduzieren lassen. Die
jetzt vorgeschlagenen Gebühren seien die Resultate aus diesen Ausschreibungen,
die ohne Beschwerden und Anfechtungen vollzogen worden seien.
Herr Mankowsky informiert darüber, dass eine Neukalkulation
der Deponiekosten erforderlich gewesen sei. Den Städten und Gemeinden könne man
insgesamt zurückgehende Gebühren in Rechnung stellen.
Anschließend
erläutert Herr Wahlen die Kosten- und Leistungsrechnung anhand der vorliegenden
Sitzungsunterlagen. Er führt aus, dass
die Höhe der Abfallgebühren so bemessen werde, dass die Erlöse die Kosten genau
ausgleichen und Gebührenanreize, z.B. für die Entsorgung des gut verwertbaren
Bioabfalls, geschaffen werden könnten. Gestützt würden insbesondere die
Kleinanlieferungen, das Gewerbeschadstoffmobil und der Bioabfall.
Sodann
werden Detailfragen einzelner Ausschussmitglieder beantwortet.
Herr Dr. Kalthoff bedankt sich zunächst für das vorzügliche
Ergebnis der geleisteten Arbeit und erkundigt sich danach, wer sich um die
abgeschlossenen Deponien nach Ablauf der Nachsorgefrist von 30 Jahren kümmere
und ob diese in das Altlastenkataster des Kreises aufgenommen werden. Im
Weiteren möchte er wissen, ob die Kompostierungsanlage kostendeckend arbeitet. Herr
Mankowsky antwortet, dass die Kompostierungsanlage sich selbst trage, da
die Gebühren bedarfsgerecht erhoben würden. Zu den Deponien teilt Herr
Mankowsky mit, dass man zunächst davon ausgehe, dass keine Probleme auftreten.
Sofern es tatsächlich einen Handlungsbedarf gebe, würden die normalen
Rechtsfolgen eintreten, d.h. der Eigentümer würde haften. In NRW gebe es zudem
den Altlastensanierungsverband, der mit Zuschüssen unterstützend eingreifen
könne.
Herr Wappenschmidt schließt sich mit einem Dank an die
Verwaltung für das gute Ergebnis an und teilt mit, dass die vorgeschlagenen
Entsorgungsgebühren und auch die Subventionierungen von seiner Fraktion mitgetragen
werden.
Herr Wappenschmidt erkundigt sich danach, warum der Bioabfall
so stark subventioniert werde, wie lange die verhandelten Gebühren
voraussichtlich stabil bleiben werden, welche prozentualen Abschreibungen und
kalkulatorischen Zinssätze zugrunde gelegt worden seien und ob es im Hinblick
auf die Tatsache, dass Dämmstoffe zur Energieeinsparung im Gebäudebereich
eingesetzt werden, tatsächlich notwendig sei, die mit dem großen
Deponierungsvolumen begründete Gebührenanhebung vorzunehmen. Hinsichtlich der
zuletzt geführten Styropor-Diskussion äußert Herr Wappenschmidt, er habe
den Eindruck, dass die getroffene Regelung, wonach dieses Material auch an der
MVA angeliefert werden kann, noch nicht bei allen Gewerbetreibenden angekommen
sei und daher nach wie vor ein Problem darstelle.
Herr Mankowsky antwortet zum Styropor, dass die für den
Rhein-Kreis-Neuss getroffene Regelung über die Presse kommuniziert worden sei
und es keine Erkenntnisse über immer noch bestehende Probleme gebe. Er verweist
auf die Homepage des Kreises, auf der die Entsorgungswege aufgezeigt würden.
Zum
Bioabfall erläutert Herr Mankowsky, dass die gute Verwertbarkeit
außerhalb einer Verbrennung ein ökologischer Vorteil sei, der zur Stützung der
Bioabfallgebühren geführt habe. Ein damit verfolgtes Ziel sei außerdem eine
gute Auslastung der Kompostierungsanlage. Er gehe davon aus, dass die Gebühren zumindest
für die Laufzeiten der Betreiberverträge bei der WSAA und der
Kompostierungsanlage, das sind 3 und 2 Jahre, stabil seien.
Vorsitzender Herr Markert bittet darum, dass Herr Wahlen bei der
Beantwortung der Kalkulationsfragen auch die künftige Entwicklung im Bereich
der Dämmstoffe mitbetrachtet.
Herr Wahlen führt aus, dass die Abschreibungszeiten den gutachterlich ermittelten
Restwertnutzungsdauern der Anlagen folgen und bei den kalkulatorischen Zinsen
mit 6 % gerechnet werde, was einem 50 Jahres-Mittel nach Kommunalabgabenrecht
entspreche. Eine Subventionierung von Dämmstoffen bei der Deponieablagerung
würde zwangsläufig eine höhere Belastung der anderen Abfallarten auslösen, da
andernfalls die Deckung nicht gewährleistet sei. Die derzeitigen Preise seien
im Übrigen marktgerecht. Für die Entsorgung des künftig vermehrt anfallenden
Styropors, das nicht wie die Mineralwolle auf der Deponie abgelagert werden
könne, müsse man die weitere Entwicklung abwarten und bei Bedarf weitere
Lösungen entwickeln.
Herr Schröder fragt nach, ob die Anlieferung an der Kleinanlieferstation sortenrein
sein müsse oder auch Mischanlieferungen akzeptiert würden und erkundigt sich
zur Kosten- und Leistungsrechnung nach den Überschüssen der Vorjahre.
Herr Wahlen informiert, dass eine gemischte Anlieferung möglich sei. Eine kostenlose
Annahme erfolge, wenn alle Bestandteile nach der Gebührenordnung kostenlos
angenommen werden könnten. Die in der Vergangenheit erwirtschafteten Überschüsse
seien mit der aktuellen Gebührenkalkulation vollständig zurückgeführt worden.
Herr Graaf nimmt eine überschlägige Vergleichsrechnung mit den Entsorgungskosten
für behandelte Restabfälle in der MVA Krefeld vor, die aus seiner Sicht zu
einem eher ungünstigen Ergebnis führe. Er sieht im Abfallwirtschaftsplan des
Landes eine mögliche Ursache.
Herr Mankowsky weist darauf hin, dass die sehr intensive
Diskussion über den AWP zu der Feststellung geführt habe, dass die Abfälle im
Rhein-Kreis Neuss diesem nicht unterliegen. Herr Wahlen stellt fest, dass
das Ausschreibungsergebnis unter den gegebenen Rahmenbedingungen akzeptabel sei.
Zu
der von Herrn Graaf durchgeführten Vergleichsrechnung gibt Herr Wahlen zu
bedenken, dass die Abfälle durch die Behandlung in der Sortieranlage vor der
Abgabe an die MVA erheblich an Gewicht verlieren und dadurch Einsparungen
erzielt werden können.
Vorsitzender Herr Markert dankt für die detaillierte Beantwortung und
leitet zur Abstimmung über.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen