Sitzung: 29.11.2016 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Vorlage: 68/1736/XVI/2016
Protokoll:
Herr Dr. Kalthoff erkundigt sich nach den Kosten für die
Altlasten, die in beträchtlicher Zahl im Altlastenkataster des Rhein-Kreises
Neuss erfasst seien.
Herr Clever antwortet, dass die Untere Bodenschutzbehörde für das Altlastengeschehen
einen Etat von jährlich 50.000 Euro habe, den sie als Sonderordnungsbehörde für
die Bewertung von Altablagerungen und Altstandorten einsetzen könne. Wenn sich
dabei ein Handlungsbedarf in Richtung einer Sanierung ergebe, werde die
Sanierung oder auch Überwachung veranlasst. Ordnungspflichtig seien entweder
der Handlungsstörer, der diese Gefahrenlage herbeigeführt hat oder der
Grundstückseigentümer.
Auf die Frage von Herrn Banse, wie lange (sanierte) Altlasten im Kataster des Kreises erfasst bleiben, erläutert Herr Clever, dass eine einmal erfasste Fläche auch nach einer Behandlung und ggf. der Feststellung, dass kein weiterer Handlungsbedarf mehr bestehe, mit einer entsprechend geänderten Bewertung im Kataster verbleibe, damit dieser Weg auch für künftige Generationen nachvollziehbar sei und die Informationen nicht verloren gehen würden.