Sitzung: 19.12.2018 Kreistag
Beschluss:
Der Kreistag
beschließt:
Zweite Änderung
der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung
von Vergütungen
für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur
Verfügung
gestellten Abfallentsorgungsanlagen
Aufgrund der §§ 5
Absatz 1, 26 Absatz 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(SGV. NRW. 2021), der §§ 2 Absatz 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Absatz 2 des
Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 74) in Verbindung
mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreises Neuss vom 28.09.1994
in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss
in seiner Sitzung am 18.12.2018 die folgende Änderung der „Satzung über die Erhebung
von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis
Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen“ beschlossen.
§ 1
§ 2 Abs. 1 Nummern 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
1. Haus- und Sperrmüll 158,78
Euro / Mg
2. kompostierbare Abfälle 70,00
Euro / Mg
§ 2 Abs. 4 Nummern 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:
1. Asbesthaltige Abfälle
115,38 Euro / Mg
2. Mineralische Dämmstoffe
288,20 Euro / Mg
3. Sonstige Deponieabfälle
45,50 Euro / Mg
§ 2
Diese
Änderungssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig