Sitzung: 11.03.2021 Finanzausschuss
Vorlage: 20/0304/XVII/2021
Beschluss:
Der Finanzausschuss nimmt die im dritten Verzeichnis 2020 dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.
Protokoll:
Im Anschluss an die Sitzung
werden nachfolgende Bewirtschaftungsregeln empfohlen:
Als erheblich gelten
- über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen aufgrund
gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung (Pflichtaufgaben), wenn sie den
Betrag von 250.000 EUR überschreiten,
- alle übrigen über-/außerplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen, wenn sie den Betrag von 15.000 EUR überschreiten.