Sitzung: 11.03.2021 Finanzausschuss
Vorlage: 20/0306/XVII/2021
Beschluss:
siehe Anlage
„Beschlussprotokoll zu TOP 6: Kreishaushalt 2021 – Beratung über den Entwurf“
Protokoll:
Grundlage
der Beratungen war der Entwurf des Haushaltes 2021 unter Einbeziehung des Veränderungsnachweises
zum Haushaltsentwurf 2021 vom 18.02.2021 sowie die von den Fraktionen
schriftlich eingereichten sowie in der Sitzung mündlich vorgetragenen
Anträge.
Zum
Verfahren ist festzuhalten, dass der Vorsitzende die von den Fraktionen
eingereichten Anträge, die von der Verwaltung den entsprechenden
Produktbereichen / Produktgruppen / Produkten zugeordnet wurden (siehe
Tischvorlage 1), einzeln zur Beratung
aufrief.
Die
in der Übersicht nicht gesondert aufgeführten Produktbereiche / Produktgruppen
/ Produkte wurden im Rahmen der Abstimmung über den Gesamthaushalt in die
Entscheidung mit einbezogen und beschlossen.
Die
Beschlussfassung bezieht sich auf die Sachkonten im Ergebnisplan. Die
korrespondierenden Sachkonten im Finanzplan werden von der Verwaltung entsprechend
fortgeschrieben. Dies gilt ebenso für die Finanzplanung 2022-2024
Landrat
Petrauschke fasste das Ergebnis der Beratungen über den Entwurf wie folgt
zusammen:
-
der
Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2021 wird auf 34,56 v.H. festgesetzt
-
für das
Haushaltsjahr 2022 soll der Hebesatz der Kreisumlage 34,56 v.H. nicht überschreiten
-
vom
zusätzlichen Aufwand als Folge der heutigen Beschlüsse (Anträge), wird der noch
coronabedingt zu isolierende Aufwand abgezogen und der verbleibende restliche
Aufwand der Ausgleichsrücklage entnommen.