Sitzung: 24.03.2021 Kreistag
Vorlage: 51/0401/XVII/2021
Beschluss:
Der Rhein-Kreis
Neuss setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der Satzung des
Rhein-Kreises Neuss vom 30.04.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen in
Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege für die
Inanspruchnahme von
·
Angeboten
zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG)
sowie §§ 1, 2, 21 bis 24 KiBiz,
·
Angeboten
zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24
SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1, 2, 32 ff KiBiz,
im und für den
Zeitraum vom 01. bis 31. Januar 2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob
in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird. Die Elternbeiträge
für den Monat Januar sind mit den Februarbeiträgen zu verrechnen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig