Sitzung: 18.10.2022 Schul- und Bildungsausschuss
Vorlage: 40/1751/XVII/2022
Beschluss:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Protokoll:
Hierzu
trug Frau Schulrätin Lethen zuständige Schulaufsichtsbeamtin im Schulamt für
die Stadt Krefeld und im Rhein-Kreis Neuss vor.
Das
Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
(AO-SF-Verfahren) stelle sich wie folgt dar:
Ergeben
sich zu Beginn der Schulpflicht oder während des Besuchs der allgemeinen Schule
für die erziehungsberechtigten oder Schule Anhaltspunkte dafür, dass eine
Schülerin oder ein Schüler nur mit sonderpädagogischer Unterstützung im
Unterricht hinreichend gefördert werden kann, so ist ein „Verfahren zur
Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs“ durchzuführen.
Es gibt
folgende Förderschwerpunkte:
- Lernen
- Sprache
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Sehen
Die
Antragstellung ist in der Regel ein Ergebnis längerer Beratungen der Lehrkräfte
miteinander sowie von Gesprächen mit den Eltern. In Verfahren mit Eltern und
fehlender oder mangelhafter Deutschkenntnisse werden Dolmetscher zur Verfügung
gestellt.
Der
Rhein-Kreis Neuss habe eine Handreichung zu diesem Verfahren mit Stand 03/2019
erstellt, die den Schulen vorliegt und sich derzeit in der Aktualisierung
befinde.
Herr
Schmitz erkundigte sich welche Möglichkeiten genutzt werden könnten, um ein
Verfahren auch gegen den Elternwillen durchzuführen.
Hierzu
gab Frau Lethen an, dass in letzter Instanz das Kindeswohl zu betrachten sei.
Bei einer starken Selbst- oder Fremdgefährdung, sowie beim Verfehlen des
Klassenziels könnten hier weitere Schritte wie ein Einleiten eines
AO-SF-Verfahrens erzwungen werden aber auch andere Maßnahmen aus dem Jugendhilferecht
genutzt werden. Dies sei allerdings die Ultima Ratio und erfordere vorher
intensivste Beratung aller Beteiligten, da ein solches Verfahren zu extrem
komplexen Situationen führen könne.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gab, fasste
der Schul- und Bildungsausschuss einstimmig den folgenden Beschluss: