Beschlussvorschlag:

(1.) Der Kreistag beschließt folgende Änderungssatzung:

 

1.   Satzung vom _______
zur Änderung der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss vom 30.03.2023

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat aufgrund des § 5 Abs. 3 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fas­sung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (SGV NRW 2021), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV.NRW. S. 490) in seiner Sitzung am 14.06.2023 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

Die Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss vom 30.03.2023 wird wie folgt geändert:

 

1.    Die bisherige Präambel erhält die Absatzbezeichnung (1). Der „:“ am Satzende wird durch einen „.“ ersetzt.

2.    Präambel erhält folgenden 2. Absatz:
„Die in dieser Satzung verwandten personenbezogenen Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.“

3.    In § 4a entfallen die Zusätze „/Zuhörerinnen“, „/der allgemeinen Vertreterin“, „/die Landrätin“, „/der Landrätin“ und „/ihr“.

4.    In § 6 entfällt der Zusatz „/der Landrätin“.

5.    In § 17 entfallen die Zusätze „/der Landrätin“ und „/die Landrätin“.

6.    In § 18 Abs. 1 entfallen die Zusätze „Jede Einwohnerin oder“ und „die oder“.

7.    In § 18 Abs. 3 entfällt der Zusatz „/innen“.

 

Artikel 2

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

(2.) Der Kreistag beschließt die Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:

 

1.    Die bisherige Präambel erhält die Absatzbezeichnung (1).

1.1. Die Präambel erhält im 1. Absatz den Zusatz „ … , zuletzt geändert durch Beschluss vom 14.06.2023, …„. Der „:“ am Satzende wird durch einen „.“ ersetzt.

2.    Die Präambel erhält folgenden 2. Absatz:
„Die in dieser Satzung verwandten personenbezogenen Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.“

3.    In § 1 Abs. 2 entfällt der Zusatz „/Botin“. In § 1 Abs. 2b entfallen die Zusätze „Zuhörerinnen und“

4.    In § 3 Abs. 1 wird der 2 Satz gestrichen.

5.    In § 7 Abs. 5 entfallen die Zusätze „/die Landrätin“ und „/die Vorsitzende“.

6.    In § 7 Abs. 7 entfallen die Zusätze „und Einwohnerinnen“, „und jede Einwohnerin“, „und/oder Einwohnerinnen“, „und jede Fragestellerin“ und „oder die Fragestellerin“.

7.    In § 7 Abs. 7a entfallen die Zusätze „Einwohnerinnen und“.

8.    In § 13a Abs. 2 entfallen die Zusätze „/die Landrätin“ und „/die Schriftführerin“.

9.    In § 13c entfallen die Zusätze „/die Landrätin“.

10. In § 22 entfallen die Zusätze „/die Landrätin“ und „/der Landrätin“.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordnete Swenja Krüppel stellte in Frage, dass die Änderungen mit § 4 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) übereinstimmen. Die Ressourcen des Kreises würden besser in die Gleichstellung der Geschlechter in Führungspositionen des Rhein-Kreises Neuss investiert.

 

Die Verwaltung werde prüfen, ob Bedenken nach den gesetzlichen Regelungen bestehen, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

 

Kreistagsabgeordneter Jürgen Peters meinte, dass der Beschluss der Vorlage rechtlich sicherlich bedenklich sei und nicht beschlossen werden sollte.

 

Kreistagsabgeordnete Annette Kehl kritisierte die Vorlage und bezeichnete die Formulierungen als Rückschritt.

 

Kreistagsabgeordneter Hans Christian Markert befürwortete eine Vertagung des Beschlusses auf den nächsten Kreistag. Die rechtliche Prüfung solle abgewartet werden. Nach seinem Kenntnisstand seien zumindest auf Landesebene weibliche und männliche Formen in den Schriftstücken enthalten.