Beschluss:

 

1.    Der Kreistag nimmt die Verständigung der Kreisverwaltung mit den Kommunen zur Weiterleitung der Fördermittel gemäß der Förderrichtlinien des Landes NRW über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen (Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung- 524-6.08.01-162765- vom 21.09.2021) zur Kenntnis.

2.    Der Kreistag hebt den Beschluss zur Neuausrichtung der Sonderförderung der Schulsozialarbeit-Fortführung durch den Rhein-Kreis Neuss vom 15.12.2021 KT20211215/Ö16 auf.

3.    Der Kreistag beschließt, dass die Förderung aus der Richtlinie an die Kommunen weitergeleitet wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig