Beschluss:

1.1                 Der Kreistag stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungs-

ausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 596.847.842,02 € fest.

1.2                 Der Jahresüberschuss in Höhe 17.372.315,82 € wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW in Höhe von 10.019.400,88 € der Allgemeinen Rücklage und in Höhe von 7.352.914,94 € der Ausgleichsrücklage zugeführt.

1.3                 Die Kreistagsmitglieder erteilen dem Landrat für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW uneingeschränkt Entlastung.

 

 

 


Protokoll:

Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) habe im Rechnungsprüfungsausschuss am 31.05.2023 insgesamt ein sehr gutes Testat für den Kreis ausgestellt, erklärte Kreistagsabgeordnete Petra Schenke. Allerdings habe sie auch den Kreis gemahnt, sich nicht auf Kosten der Kommunen ärmer dazustellen. Deswegen plädiere ihre Fraktion dafür, die Überschüsse in die Ausgleichsrücklage und nicht in die allgemeine Rücklage fließen zu lassen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies darauf hin, dass es im Jahr 2020 eine besondere Situation durch die Kapitaländerungen zur Fusion des Rheinland Klinikums gegeben habe und der Vorschlag deswegen nicht zur Situation passe.


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

67 Ja-Stimmen (CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, UWG/FW RKN/Zentrum, AfD, Die Kreistagsgruppe, Die Linke)

1 Nein-Stimme (Bündnis 90/ Die Grünen)

4 Enthaltungen (Bündnis 90/ Die Grünen)