Beschluss:

Der Kreistag beschließt, die beigefügte "Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Kooperation auf dem Gebiet des Vergabewesens zwischen der Stadt Korschenbroich und dem Rhein-Kreis Neuss“ gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW abzuschließen.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Dirk Kranefuss erklärte, seine Fraktion begrüße diese interkommunale Zusammenarbeit. Eine Ausweitung auf die anderen Kommunen sei an der Stelle wünschenswert. Er erkundigte sich, wie viel Personalmehr- oder Minderaufwand in den Kommunen dadurch entstehe.

 

Die Entscheidung über die interkommunale Zusammenarbeit obliege jeder Kommune selbst, das Angebot stehe für alle Kommunen offen, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Ein großer Vorteil liege in der Qualitätssicherung durch eine zentrale Aufgabenwahrnehmung. Die Angaben zum Personalaufwand würden dem Protokoll beigefügt.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Nach der Vorlage des Stadtrates Korschenbroich vom 20.06.2023 geht die Stadt von einer dauerhaften Einsparung in Höhe von jährlich 40.000-50.000 € aus. Da der Kreis auf Basis einer Kostenerstattung abrechnet, ist die Kooperation erfolgsneutral.

Es bestehen auf dem Gebiet des Vergabewesens bereits Kooperationen mit den Städten Meerbusch und Grevenbroich.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig