Beschluss:

Gemäß § 83 GO NRW nimmt der Kreistag die im I. Verzeichnis 2023 unter b. dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.

 

 


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Dirk Kranefuss, dass vom Recht der außerplanmäßigen Aufwendungen jährlich nach Bedarf Gebrauch gemacht wird.