Sitzung: 21.11.2023 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/3485/XVII/2023
Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Soziales und Wohnen, gemäß § 7 Abs. 6 APG NRW die Verbindliche Pflegebedarfsplanung für das Jahr 2024 vorzunehmen.
Auf Grundlage
· der aktuellen Daten von IT.NRW,
· der aktuellen Prognosedaten des ALP-Institutes,
· der Daten der WTG-Behörde zur personellen Ausstattung der im Betrieb befindlichen Pflegeeinrichtungen sowie
· der Daten über die derzeit vorhandenen, jedoch nicht tatsächlich dem Pflegemarkt zur Bedarfsdeckung zur Verfügung stehenden Pflegeplätze im Kreisgebiet,
wird der Bedarf für zusätzliche, vollstationäre Pflegeplätze in den kreisangehörigen Kommunen bzw. Sozialräumen anhand des von ALP zur Verfügung gestellten Basis-Szenarios wie folgt festgestellt:
Dormagen
Für die Stadt Dormagen wird auf Grundlage der Prognosedaten kein Bedarf an zusätzlichen Pflegeplätzen festgestellt.
Kaarst
Für die Stadt Kaarst wird auf Grundlage der Prognosedaten ein Bedarf von 80 vollstationären Pflegeplätzen mit einem gerontopsychiatrischen Schwerpunkt festgestellt.
Korschenbroich
Für die Stadt Korschenbroich wird kein Bedarf ausgewiesen.
Jüchen, Rommerskirchen, Grevenbroich,
Für die Kommunen Jüchen, Grevenbroich und Rommerskirchen wird bei Betrachtung als gemeinsamer Sozialraum kein Bedarf festgestellt.
Neuss
Für die Stadt Neuss wird auf Grundlage der Prognosedaten derzeit kein Bedarf festgestellt.
Meerbusch
Für die Stadt Meerbusch wird derzeit kein Bedarf festgestellt.
Rhein-Kreis Neuss
Für den Rhein-Kreis Neuss wird derzeit insgesamt ein Bedarf von 80 vollstationären Pflegeplätzen in Kaarst festgestellt.
Gemäß § 11 Abs. 7 APG NRW ist eine Förderung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 14 APG NRW, die innerhalb des Rhein-Kreises Neuss neu entstehen und zusätzliche Plätze zur Bedarfsdeckung schaffen, davon abhängig, dass auf der Grundlage dieses Beschlusses durch die Verwaltung eine Bedarfsbestätigung ausgesprochen wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Kreistages gemäß § 7 Abs. 6 APG NRW in Verbindung mit § 11 Abs. 7 Satz 2 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.
Protokoll:
Herr Fönschau vom ALP Institut für Wohnen
und Stadtentwicklung erläuterte während der Sitzung die wesentlichen Inhalte
der verbindlichen Pflegebedarfsplanung. Die Präsentation ist der Niederschrift
als Anlage beigefügt.
Ausschussmitglied Krüppel merkte an, dass
die Prognosen für die Anzahl der zukünftig pflegebedürftigen Personen moderat
seien. Allerdings sei laut den Daten des Statistischen Bundesamtes bis zum Jahr
2070 mit erheblichen Steigerungen zu rechnen. Diese Entwicklung spiegele sich
in der Darstellung von Herrn Fönschau nicht wider.
Herr Fönschau erläuterte, dass die Prognose
der pflegebedürftigen Personen auf der Bevölkerungsprognose aufbaue. Bei der
Bevölkerungsprognose würde insbesondere die Entwicklung der Geburten- und
Sterbefälle sowie Wanderungsbewegungen berücksichtigt, welche anschließend mit
den Pflegewahrscheinlichkeiten verknüpft würden. Aufgrund des hohen Zuzuges im
Kreisgebiet würde sich die Prognose in dieser Weise darstellen. Die Prognose
reiche zunächst nur bis zum Jahr 2040, da mit wachsender Zeitspanne mehr
Variablen und Unsicherheiten den Prognosezeitraum beeinflussen könnten.
Ausschussmitglied Cöllen erfragte, ob bei
dem prognostizierten Zuwachs an ambulanter Pflegebedürftigkeit der Wegfall von
Unternehmen berücksichtigt wurde.
Herr Fönschau erklärte, dass die
präsentierten Zahlen eine rein rechnerische Darstellung des wachsenden
Pflegebedarfs seien, aus denen eine Reihe von Handlungsnotwendigkeiten
hervorgehe. Eine Handlungsnotwendigkeit sei die Sicherstellung der
pflegerischen Versorgung, insbesondere der mittel- und langfristigen
Sicherstellung ausreichenden Pflegepersonals. In der örtlichen Planung werde
sich umfangreicher mit den von Ausschussmitglied Cöllen dargestellten Aspekten
befasst.
Ausschussmitglied Brand stellte dar, dass
laut der Vorlage der Verwaltung im Stadtgebiet Neuss bereits in den Jahren
2016, 2021 und 2023 jeweils 40 Pflegeplätze genehmigt wurden und diese jetzt in
der Planung seien. Sie erfragte, welche Gründe es für die zeitliche Verzögerung
in der Umsetzung gebe.
Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass die
Diakonie und die Augustiner Gruppe mit der Planung der Umsetzung begonnen
hätten.
Ausschussmitglied Junggeburth stellte
heraus, dass bei der letzten verbindlichen Pflegebedarfsplanung die
Inanspruchnahme um 300 Plätze niedriger ausgefallen sei und bat um Erläuterung
dieser Differenz. Weiterhin merkte Ausschussmitglied Junggeburth an, dass auch
andere Unternehmen unterschiedlichen Datensätze verwenden würden und vermutete,
dass die Differenz aufgrund der Verwendung verschiedener Datensätze beruhe.
Herr Fönschau bestätigte diese Vermutung und
führte aus, dass Prognosen immer Unsicherheitsfaktoren, wie beispielsweise
hohen Sterberaten und veränderten Strukturen unterliegen würden. Weiterhin
hätten sich die Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze seit 2017 hinsichtlich
der Pflegeformen verstärkt. Die Pflegestatistik werde nur alle zwei Jahre
veröffentlicht, sodass im nächsten Jahr neue Daten zur Verfügung stünden.