Sitzung: 21.11.2023 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/3597/XVII/2023
Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Soziales und Wohnen folgende Punkte:
1.
Der Rhein-Kreis Neuss bekräftigt
seine Unterstützung des Projektes einer regionalen Implementierung von
„Behandlung im Voraus planen“ mindestens bis zum Ablauf der derzeit
vorgesehenen Projektlaufzeit bis zum 31.12.2026.
2. Auf
Grundlage der Schilderungen und der im Rahmen der Implementierung gewonnenen
Erkenntnisse wird der Kreiszuschuss für das 2023 auf 101.453,84 Euro erhöht.
Für die Folgejahre sollen die insbesondere aufgrund tariflicher Anpassungen
entstehen Kostensteigerungen ebenfalls berücksichtigt werden. Hierzu wird in
der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen am 1. Februar 2024 eine
aktuelle Kostenprognose vorgelegt.
3. Einen zusätzlichen Prüfauftrag der Ausweitung von
„Behandlung im Voraus planen“ für den nicht stationären bzw. ambulanten Bereich.
Protokoll:
Herr Gerdes vom BVP regional berichtete
während der Sitzung über den Stand der Entwicklung bei „Behandlung im Voraus
planen“. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Ausschussmitglied Brand bedankte sich bei
Herrn Gerdes für seinen Vortrag und schlug vor, die Beschlussempfehlung um
einen Prüfauftrag für ein Angebot für den nicht stationären Bereich bzw.
ambulanten Bereich zu ergänzen.
Kreisdirektor Brügge bestätigte, dass die
Verwaltung den Prüfauftrag begrüße.
Ausschussmitglied Bartsch erfragte, ob sich
private Krankenkassen nicht an „Behandlung im Voraus planen“ beteiligen würden.
Herr Gerdes führte aus, dass Privatpatienten
nicht vom § 132g SGB V umfasst seien.
Ausschussmitglied Krüppel erfragte, ob
bereits Gespräche mit dem PKV-Verband zur Finanzierung privatversicherter
Personen geführt wurden.
Herr Gerdes bestätigte, dass bereits
Gespräche mit den Kostenträgern geführt wurden, um eine flächendeckende
Ausweitung herbeizuführen. Allerdings sei dies ein bundesweites Problem, sodass
derzeit viele Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen geführt würden.
Ausschussmitglied Junggeburth bedankte sich
bei Herrn Gerdes für den Vortrag, sei jedoch irritiert, weshalb die Beteiligung
an „Behandlung im Voraus planen“ lediglich bei 30% liege und bat um Mitteilung,
welche Möglichkeiten es für eine höhere Inanspruchnahme gebe.
Herr Gerdes erläuterte, dass für eine höhere
Inanspruchnahme das Verständnis für die Vorteile von „Behandlung im Voraus
planen“ unerlässlich sei, allerdings benötige dies Zeit. Zusätzlich sei die
Ausweitung qualifizierter Gesprächsbegleitungen erforderlich, um mehr
Beratungsgespräche führen zu können.