Sitzung: 02.02.2012 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/1638/XV/2012
Protokoll:
Kreistagsmitglied Schmitz fragte, ob es die gesetzlichen Grundlagen erlauben, jemanden auch außerhalb seines Heimatortes zu bestatten, weiterhin, ob bei Migranten eine Bestattung in deren Heimat möglich sei.
Herr Henkel erläuterte, dass die gesetzlichen Grundlagen lediglich die Zuständigkeit für die Kostenübernahme, nicht jedoch den Bestattungsort regeln. Die Entscheidung über den Bestattungsort treffen in der Regel die Angehörigen, wobei beim Wunsch- und Wahlrecht die Angemessenheit zu berücksichtigen sei.