Sitzung: 14.02.2013 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/2310/XV/2013
Beschluss:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte Fortschreibung des
Bedarfsplans für Tageseinrichtungen zustimmend zur Kenntnis.
Im Sinne des § 19
KiBiz bildet dies die Grundlage der Jugendhilfeplanung, in deren Rahmen die
Verwaltung beauftragt wird, Gruppenformen und Betreuungszeiten festzusetzen.
Darüber hinaus
wird das Jugendamt beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des
Kindergartenbedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit
der Stadt Korschenbroich und den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen sowie den
freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den im Bedarfsplan dargestellten Ausbau der Plätze
für Kinder U3 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur
Umsetzung, vorbehaltlich der Beteiligung des Landes im Sinne des § 21 Abs. 8
KiBiz.
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die im Bedarfsplan dargestellte Unterversorgung im
Bereich der Kinder über 3 Jahre zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
Ø mit der Stadt Korschenbroich Planungs- und
Umsetzungsgespräche über die Einrichtung von insgesamt zwei Kindergartengruppen
(ab 3 Jahre), jeweils eine in Kleinenbroich und eine im Bereich Korschenbroich
/ Herrenshoff, zu führen
Ø sowie mit der Gemeinde Jüchen entsprechende
Planungs- und Umsetzungsgespräche für die Errichtung einer Zwei-Gruppen
Einrichtung für Kinder von 2 bis 6 Jahren zu führen.
Protokoll:
Herr Berheide stellte die Fortschreibung des Bedarfsplans für
Tageseinrichtungen für Kinder anhand einer Power Point Präsentation vor (Anlage
2). Auf Nachfrage von Herrn Wappenschmidt teilte Herr Berheide mit, dass
aktuell nur für Korschenbroich konkrete Bedarfszahlen für das Kindergartenjahr
2013/2014 vorlägen. Er sei sich jedoch sicher, dass man auch in Jüchen und Rommerskirchen
den Bedarf decken könne.
Der Kreisjugendhilfeausschuss beschloss einstimmig: