Sitzung: 27.05.2013 Schul- und Bildungsausschuss
Vorlage: 40/2545/XV/2013
Beschluss:
- Der Rhein-Kreis Neuss vergibt ab dem
Jahr 2013 ein zusätzliches Migrantenstipendium für die Abiturienten und
Abiturientinnen der Berufsbildenden Schulen im Rhein-Kreis Neuss.
- Der Landrat wird gebeten, im
Bundesstipendienprogramm für diesen Personenkreis ein weiteres Stipendium
zu beantragen.
- Bei der Auswahl der Stipendiaten soll
neben den bisherigen Mitgliedern auch eine Schulleiterin oder ein
Schulleiter der Berufsbildenden Schulen beteiligt werden.
Protokoll:
Frau Wienands
erläuterte für den Antragsteller die Sitzungsvorlage und wies darauf hin, das
beim Rhein-Kreis Neuss erfolgreich durchgeführte Migrantenstipendium solle auf
die berufsbildenden Schulen im Rhein-Kreis Neuss ausgedehnt werden, da auch
dort das allgemeinbildende Abitur erworben werden könne.
Herr Rehse
begrüßte für seine Fraktion grundsätzlich den Vorschlag, damit auch die
kreiseigenen Schulen nicht ausgeschlossen seien, deren gymnasiale Oberstufe mit
Unterstützung der SPD ins Leben gerufen wurde. Er fragte nach, was „zusätzlich“
bedeute und warum bisher sieben und nicht acht Stipendien vergeben wurden. Eine
Erweiterung durch den Leiter eines Berufsbildungszentrums in der Jury
betrachte er als sinnvoll.
Herr Lonnes
antwortete, im ersten Jahr der Stipendienvergabe sei nur ein Stipendium
vergeben worden, erst danach sei durch die hälftige Förderung von Bund und Land
die Vergabe auf zwei Stipendiaten erhöht worden. Er verstehe den Antrag so,
dass ein zusätzliches Stipendium mit Förderung des Bundes bzw. des Landes vergeben
werden solle, so dass zukünftig pro Jahr insgesamt vier Stipendien vergeben
werden könnten.
Frau Wienands
erläuterte auf Nachfrage von Herrn Ingenhoven, dass es insbesondere darum gehe,
die Bedeutung der Berufsbildungszentren wegen ihrer allgemeinen Abschlüsse
hervorzuheben.
Herr Schmitz
betonte, das Migrantenstipendium müsse offen sein für alle Schüler und
Schülerinnen, die ein allgemeinbildendes Abitur hätten. Ein Ausschluss der
Schüler und Schülerinnen der Berufsbildungszentren sei nicht richtig. Herr Lonnes erläuterte, auch bisher hätten
sich Schüler und Schülerinnen der Berufsbildungszentren bewerben können, jedoch
habe die Praxis gezeigt, dass diese Gruppe häufig nicht zum Zuge komme. Aus
diesem Grund stelle der Antrag eine Privilegierung dar.