Sitzung: 01.07.2014 Kreistag
Vorlage: 61/103/XVI/2014
Beschluss:
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt gem. § 27 i. V. m. § 29 Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW die Aufstellung der 11. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis Neuss Teilabschnitt I-Neuss- .
Gegenstand dieses Änderungsverfahrens ist die Aufnahme von Flächen (Anlage 2) im Bereich der Norfbachaue bei Neuss-Derikum in den Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss und die Festsetzung dieser Flächen als Landschaftsschutzgebiet gem. §26 Bundesnaturschutzgesetz.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig