Protokoll:

Ausschussvorsitzender Holler erinnerte daran, dass die Kreisgemeinschaft aller Städte und der Gemeinde die Gelegenheit gehabt habe, den Winterdienst in kommunaler Trägerschaft selbst in die Hand zu nehmen. Hierzu sei es jedoch aufgrund verschiedener Umstände nicht gekommen. Die Verwaltung habe daraufhin die Leistungen zur Durchführung des Winterdienstes für den anstehenden Fünfjahreszeitraum 2019/2020 bis 2024/2025 öffentlich und europaweit ausgeschrieben. Es sei erfreulich, dass man mit dem Anbieter AWL Abfall- und Werkstofflogistik Neuss GmbH einen leistungsfähigen Anbieter dieser Leistungen gefunden habe.

 

Dezernent Mankowsky betonte an dieser Stelle, dass man ursprünglich die Übernahme der Winterdienstleistungen durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinde in deren jeweiligem Einzugsgebiet präferiert habe. Dass dies letztlich mangels Interesse bzw. Möglichkeiten nicht zielführend gewesen sei, sei zwar einerseits bedauerlich, andererseits jedoch insoweit kompensierbar, als man mit der AWL Neuss GmbH einen leistungsstarken Auftragnehmer habe gewinnen können. Besonders positiv hierbei hervorzuheben sei, so Dezernent Mankowsy weiter, dass das Leistungsverzeichnis des im April 2019 erteilten Auftrages auch den Winterdienst auf den straßenbegleitenden Radwegen umfasse. So sei künftig gewährleistet, dass auch die Radwege in der Baulastträgerschaft des Kreises künftig bei Eis und Schnee im Interesse der Radfahrer geräumt und gestreut würden.