Protokoll:

Ausschussmitglied Feil sprach sich dafür aus, ausgehend von den künftig zu erwartenden Erfahrungen derartige Systeme zur Unfallprävention im Interesse der Radfahrer in Erwägung zu ziehen. Insbesondere an den gefährlichen und unfallträchtigen Kreuzungen sollten diese technischen Systeme zur Vermeidung von „Tote-Winkel-Unfällen“ zum Einsatz kommen.

 

Seitens der Verwaltung, so Dezernent Mankowsky, habe man die Entwicklung der Verkehrstechnik und der hieraus ableitbaren technischen Möglichkeiten zur Steigerung der Verkehrssicherheit permanent im Blick. Solange die Wirkung des hier in Rede stehenden Systems jedoch noch nicht ausreichend evaluiert sei und der Rechtsrahmen hierfür noch nicht angepasst sei, könne ein derartiges System nicht mit der gebotenen Rechtssicherheit zur Anwendung gelangen. Sobald neue Erkenntnisse vorlägen, werde die Verwaltung hierzu entsprechend berichten.

 

Ein System mit vergleichbarer Zielsetzung, nämlich den Radfahrer im Toten-Winkel-Bereich des LKW zu schützen, sei, so Ausschussmitglied Hugo-Wissemann, bereits auf dem Markt und in den Niederlanden sowie in einigen Kommunen des Landes erprobt. Dieses „blackspotmirror“ genannte System trage effektiv mittels eines am Ampelmast angebrachten Spiegels dazu bei, den toten Winkel auszuleuchten und damit den Radfahrer im Kreuzungsbereich sichtbar zu machen.

 

Dezernent Mankowsky sicherte zu, auch diese Anregung aufzugreifen und dem Ausschuss bei nächster Gelegenheit zu berichten, sollten diesbezüglich vergleichbare Erfahrungen vorliegen.

 

Ausschussvorsitzender Holler erklärte, das Thema sei insgesamt zu wichtig, um es aus dem Auge zu verlieren. Aufgrund des derzeitigen Evaluierungsprozesses durch die BAST (Bundesanstalt für Straßenwesen) könne davon ausgegangen werden, dass erste aussagekräftige Ergebnisse – auch unter dem Aspekt der EU-weiten Anwendung – erst ab dem Jahre 2023 vorlägen.