Beschluss:

  1. Der Kreistag stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2018 in der Fassung vom 14.11.2018, die der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses und der Rechnungsprüfung zugrunde lag, mit einer Bilanzsumme von 555.471.236,20 € fest.
  2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.982.223,53 € wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
  3. Die Kreistagsmitglieder sprechen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW dem Landrat für das Haushaltsjahr 2018 uneingeschränkt Entlastung aus.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordnete Susanne Stephan-Gellrich merkte an, dass der Punkt 2 des Antrages der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Top 18.1) an diesem Tagesordnungspunkt mit zur Abstimmung gestellt werden solle. Sie beantrage deswegen eine entsprechende Abänderung des Beschlussvorschlages der Verwaltung.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann erklärte, dass sich die CDU-Kreistagsfraktion diesem Änderungsvorschlag nicht anschließen werde. Die allgemeine Rücklage sei ebenfalls ein Deckungsstock für Notfälle. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, den Jahresüberschuss der Allgemeinen Rücklage zuzuführen entspreche den neuen gesetzlichen Regelungen.