Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Entwicklung der Kosten der Unterkunft und Bedarfsgemeinschaften zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies darauf hin, dass die dauerhafte Höhe der Erstattung des Bundes noch nicht absehbar sei. Für den Fall, dass die Erstattung die 50-Prozenthürde übersteige, müsse der Rhein-Kreis Neuss nachzahlen. Dies und weitere Korrekturen würden in den Vorschlag der Verwaltung zur Fortschreibung der Finanzplanung in der Kreistagssitzung am 25.03.2020 mit einfließen.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel fragte, ob der Kreis zwischenzeitlich Rechtsmittel gegen das Gerichtsurteil gegen den grundsicherungsrelevanten Mietspiegel eingelegt habe.

 

Kreisdirektor Dirk Brügge berichtete, dass das Jobcenter als Beklagter Berufung gegen das Urteil eingelegt habe. Ein Urteil des Sozialgerichtes in der gegenständlichen Rechtsfrage sei bereits durch das Landessozialgericht aufgehoben und Revision beim Bundessozialgericht zugelassen worden. Eine ausführlichere Berichterstattung werde im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 13.02.2020 erfolgen.