Beschlussempfehlung:

  1. Der Kreisjugendhilfeausschuss schlägt dem Kreistag vor, die Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

     Die Satzung ist in der Anlage 1 zu TOP 2.5 beigefügt.

  1. Die geänderte Satzung tritt zum 01.08.2020 in Kraft.

 


Protokoll:

Herr Becker teilte mit, dass er mit der Umsetzung der Beitragsumstellung unzufrieden sei. Zunächst sei die Unterteilung in drei Altersstufen nicht notwendig gewesen. Eine Unterscheidung zwischen U3 und Ü3 wäre ausreichend gewesen. Außerdem seien die Beiträge insgesamt zu hoch. Für Bündnis 90 / Die Grünen, handele es sich bei dem Besuch einer Kindertagesstätte um Bildung. Bildung sollte immer beitragsfrei sein. Die neue Satzung überkompensiere zudem.

 

Herr Wappenschmidt merkte an, dass es eine komplette Beitragsbefreiung auf kommunaler Ebene nur geben könne, wenn die Finanzierung durch Landesmittel sichergestellt werde. Die Struktur des Beitragssystems habe sich durch die Neufassung der Satzung nicht geändert. Die Einnahmen sinken um ca. 15.000 €, dies halte er für angemessen, dadurch sei man im regionalen Vergleich gut aufgestellt. Das Ziel einer kreisweit einheitlichen Beitragssatzung konnte leider nicht realisiert werden, da die Positionen der einzelnen Kommunen dazu zu unterschiedlich waren.

 

Herr Graul ergänzte, dass eine kreisweit einheitliche Beitragssatzung für einige Kommunen zu Mindereinnahmen führen würde. Eine Refinanzierung durch die Kreisumlage sei nicht möglich, damit seien die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nicht einverstanden.

 

Frau Klein teilte abschließend mit, dass der Auftrag zur Satzungsänderung von der Verwaltung angenommen wurde und im Anschluss sehr gute Gespräche mit den drei Kommunen geführt worden sind. Alle Parteien seien sich einig über die Satzungsneufassung gewesen.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste anschließend bei einer Enthaltung, ansonsten einstimmig, den folgenden Beschluss: