Beschluss:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Straßenbauprogramm 2021 – 2025 für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.

 


Protokoll:

Wie der Verwaltungsvorlage zu entnehmen sei, umfasse das aktuell fortzuschreibende Kreisstraßenbauprogramm für den Zeitraum 2021 – 2025 insgesamt 13 Bauprojekte mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von ca. 56,18 Mio. Euro. Neben insgesamt sechs Straßenbaumaßnahmen beinhalte das Bauprogramm auch sieben Radwegemaßnahmen. Der Kreisanteil für diese insgesamt sechs Straßenbaumaßnahmen sowie sieben Radwegebaumaßnahmen sei, so Ausschussvorsitzender Holler weiter, bei planmäßigem Fördermittelzufluss verwaltungsseits auf rund 16,95 Mio. Euro taxiert. Wie bereits unter Tagesordnungspunkt 2 erwähnt, stünden alle im Programm aufgeführten Maßnahmen bekanntermaßen unter ausdrücklichem Finanzierungsvorbehalt. Die Verwaltung habe zugesichert, mit Nachdruck daran zu arbeiten, für sämtliche Projekte möglichst schnell uneingeschränktes Baurecht zu schaffen und im Anschluss hieran entsprechende Zuschussanträge bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.

 

Ausschussmitglied Dorok erinnerte an die seitens seiner Fraktion wiederholt vorgetragene Kritik an dem Straßenneubauprojekt K 9 n. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass die K 9 n bereits für das Programmjahr 2021 gelistet sei, obgleich in Meerbusch in den dortigen politischen Gremien die Diskussionen hierzu noch nicht abgeschlossen seien.

 

KBD Ludwig erläuterte hierzu, dass die K 9 n in insgesamt drei Bauabschnitte aufgeteilt sei. Für den 1. und 2. Bauabschnitt liege uneingeschränktes Baurecht in Form des städtischen Bebauungsplanes Nr. 280 vor. Anders verhalte es sich bei dem 3. Bauabschnitt, für den, nachdem der entsprechende Bebauungsplan beklagt worden sei, noch kein Baurecht gegeben sei. Nach Auskunft der Stadt Meerbusch befinde sich dieser Bauleitplan derzeit im sog. Heilungsverfahren.

 

Ausschussmitglied Dorok beantragte hiernach eine getrennte (die K 9 n ausklammernde) Abstimmung. Gleiches beantrage er für das Straßenbauprojekt K 33n – Anschlussstelle Delrath. Auch hier stelle seine Fraktion den Antrag auf separate Beschlussfassung.

 

Ausschussmitglied Weber erklärte, er sei von der ortsansässigen Bevölkerung in Kleinenbroich darauf angesprochen worden, dass sich der Radweg entlang der Strecke zwischen Pesch und Liedberg in einem desolaten Zustand befinde. Ursächlich hierfür seien insbesondere baumwurzelbedingte Schäden.

 

Seitens der Verwaltung erfolgte die Zusage, sich der Sache anzunehmen und eine Überprüfung vor Ort zu veranlassen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Bei der angesprochenen Strecke handelt es sich um die in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau stehende L 382. Der Hinweis auf die Schadhaftigkeit des dort verlaufenden Radweges wird die Verwaltung zuständigkeitshalber der Regionalniederlassung in Mönchengladbach zuleiten.

 

Ausschussmitglied Jung nahm Bezug auf die vorherigen Ausführungen zur K 9 n, legte jedoch Wert auf die Feststellung, dass die Stadt Meerbusch sich eindeutig positiv zu dieser Neubautrasse positioniert habe. Was den 1. Bauabschnitt anbelange, für den bereits uneingeschränktes Baurecht bestehe, sei wichtig festzuhalten, dass dieser auch und insbesondere als Radwegverbindung zum dortigen Gymnasium fungiere.

 

Nachdem Ausschussvorsitzender Holler festgestellt hatte, dass sonstige Wortmeldungen nicht vorlagen, rief er unter Berücksichtigung der gestellten Anträge der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Beschlussfassung auf.

 

Antrag:

 

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Straßenbauprogramm 2021 – 2025 mit Ausnahme der K 9 n als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.

 

Ja-Stimme: 1

Nein-Stimmen: 20

Enthaltung: 2

 

Ausschussvorsitzender Holler stellte daraufhin fest, dass der Antrag mehrheitlich abgelehnt ist.

 

Antrag:

 

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Straßenbauprogramm 2021 – 2025 mit Ausnahme der K 33 n als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.

 

Nein-Stimmen: 20

Enthaltungen: 3

 

Ausschussvorsitzender Holler stellte daraufhin fest, dass der Antrag mehrheitlich abgelehnt ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei 2 Enthaltungen