Protokoll:

Basierend auf den Ausführungen der Verwaltung, so Ausschussvorsitzender Holler, dürfe die Feststellung getroffen werden, dass man sich in Bezug auf das Planfeststellungsverfahren nunmehr bereits auf der Zielgeraden befinde. Dezernent Mankowsky erinnerte eingangs daran, dass die Anschlussstellenplanung Dormagen-Delrath den Ausschuss seit vielen Jahren thematisch beschäftige. Umso erfreulicher sei es, dass sich nunmehr nach einer Vielzahl von Beteiligungen, fachlichen Abstimmungen und einer über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehende Bürgerbeteiligung die eigentliche Planung verfahrensmäßig in der Schlussphase befinde. Der in Teilen der Politik und der Bevölkerung artikulierten Ablehnung des interkommunalen Gewerbegebietes „Silbersee“ müsse entgegen gehalten werden, dass dieses Projekt und damit auch die eigentliche Anschlussstellenplanung unter Umweltgesichtspunkten sinnvoll und nachhaltig ist. Unter ökologischen Aspekten sei es geradezu erstrebenswert und zielführend, Gewerbeansiedlungen, wie hier an der Stadtgrenze Dormagen/Neuss, auf einer bereits vorbelasteten industriellen Brache zu realisieren, statt auf intakten landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen.

Zu seinem Bedauern, so Dezernent Mankowsky weiter, werde diesem Aspekt in der politischen Diskussion häufig zu wenig Beachtung geschenkt. Der gesamten Planung lägen umfangreiche und detaillierte artenschutzrechtliche sowie naturschutzrechtliche Erhebungen und Untersuchungen zugrunde.

Die Verwaltung gehe unter Berücksichtigung des in der Beratungsvorlage aufgeführten Sachstandes davon aus, dass die kritischen Inhalte der insgesamt 110 Privateinwendungen und der 50 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange insgesamt rechtlich fundiert im Rahmen der erstellten Synopse abgewogen werden konnten. Bei der Erstellung dieser sog. Synopse (tabellarische Gegenüberstellungen von Einwendungen und Stellungnahmen sowie Gegenäußerungen) handele es sich aufgrund der Qualität und Quantität der vorgetragenen Äußerungen um eine hochkomplexe Angelegenheit. Wie sich auch im Nachhinein herausgestellt habe, sei es zweckdienlich und verfahrensfördernd, sich hierbei externer verwaltungsrechtlicher Expertise zu bedienen. Die insgesamt mehrere hundert Seiten umfassende Synopse sei mit Unterstützung einer spezialisierten Verwaltungsrechtskanzlei sowie in enger Abstimmung mit den planerisch involvierten Fachplanern (Störfallgutachter, Verkehrsgutachter, Umwelt- und Artenschutzgutachter sowie Verkehrsplaner) erstellt worden. Verwaltungsseits sei man zuversichtlich, die entsprechenden Unterlagen in Kürze der Bezirksregierung Düsseldorf in deren Eigenschaft als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde übermitteln zu können. Die damalige Einschätzung, wonach der Anschlussstellenplanung keine unüberwindbaren Hindernisse tatsächlicher und rechtlicher Art entgegenstünden, habe sich nunmehr auch im Nachhinein bestätigt.

 

Dezernent Mankowsky informierte bei dieser Gelegenheit den Ausschuss über ein am Vortag der Sitzung (26.02.2020) stattgefundenes informelles Gespräch im Wirtschaftsministerium des Landes NRW. Auch dort sei die aufgezeigte positive Perspektive für den weiteren Verfahrensfortgang mit wohlwollendem Interesse aufgenommen worden. Bei dieser Gelegenheit habe es entsprechende Signale gegeben, dass die noch formal ausstehende Genehmigung durch den Bund in Form eines Erlasses des Bundesverkehrsministeriums in Kürze vorliegen werde. Diese Genehmigung sei erforderlich, da die damalige Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums nach erfolgter Verschiebung der Anschlussstelle um ca. 70 m lagemäßig nicht den nunmehr zur Planung anstehenden Verknüpfungspunkt umfasse. Weiterhin gelte es zu beachten, dass mit dem Bau der Anschlussstelle zeitlich nicht vor dem sechsstreifigen Ausbau der A 57 begonnen werde könne. Dieser Autobahnausbau, der der Baulastzuständigkeit des Landesbetriebes Straßen NRW unterliege, laufe verfahrensmäßig parallel zu dem vom Kreis betriebenen Verfahren. Hier sei es aufgrund neuerer Einwendungen zu einer abermaligen Überarbeitung in Form eines dritten Deckblattes gekommen. Ungeachtet dessen, so Dezernent Mankowsky weiter, gehe man zum jetzigen Stand davon aus, dass der sog. Erörterungstermin, der dazu diene, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten und Betroffenen unter verantwortlicher Verhandlungsleitung der Handlungsbehörde zu besprechen, möglicherweise noch vor den diesjährigen Sommerferien von der Bezirksregierung Düsseldorf anberaumt werden könne. Insoweit erscheine es durchaus nicht abwegig, dem Erlass des eigentlichen Planfeststellungsbeschlusses zum Ende des Jahres 2020 entgegen zu sehen.

In Bezug auf die gerichtliche Anfechtbarkeit des rechtsmittelfähigen Planfeststellungsbeschlusses und die voraussichtlich eingehenden Klagen, welche aufgrund ihrer aufschiebenden Wirkung das Straßenbauprojekt potentiell in seiner Realisierung hemmen könnten, müsse man ggf. darüber nachdenken, den Sofortvollzug des Beschlusses im öffentlichen Interessen anordnen zu lassen. Aufgabe des Kreises sei es in diesem Zusammenhang, darzulegen, dass für das Vorhaben Anschlussstelle Delrath eine besondere, im öffentlichen Interesse liegende Dringlichkeit gegeben sei.

 

 

Ausschussvorsitzender Holler fasste hiernach zusammen, dass es bei diesem Projekt allen Grund gebe, positiv gestimmt in die nähere Zukunft zu blicken. Sein Dank gelte insbesondere der Verwaltung für die zurückliegende Aufgabenbewältigung. Es gelte nunmehr abzuwarten, ob das Verfahren seinen gewünschten Ausgang nehme und ein vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss bereits zur Jahreswende 2020/2021 vorliege.

 

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann betonte, angesichts der annähernd 15 Jahre währenden Planungsphase sei es überaus erfreulich, dass das Verfahren jetzt offensichtlich seinem Ende entgegensehe. Insbesondere für die Dormagener Wirtschaft und die ortsansässige Bevölkerung habe das Projekt eine besonders herausgehobene Bedeutung.

 

Hieran hätten, so die Anmerkung von Dezernent Mankowsky, auch die Städte Dormagen und Neuss, die zuständigen Ministerien auf Landesebene sowie die Bezirksregierung Düsseldorf als neutrale Verfahrensbehörde ihren jeweiligen Anteil. Der insgesamt als kooperativ und konstruktiv zu bezeichnenden Mitwirkung aller beteiligter Behörden sei es zu verdanken, dass das Projekt trotz aller Hemmnisse und Widrigkeiten letztendlich lösungsorientiert und zielführend bis heute habe betrieben werden können.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, schloss Ausschussvorsitzender Holler diesen Tagesordnungspunkt.