Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, die Vorschläge für weitere Radschnellwege in den Zweckverband Landfolge Garzweiler und in die Zukunftsagentur Rheinisches Revier als Prüfauftrag zur weiteren Planung einzubringen: Punkt 1 - Punkt 3 gemäß Tischvorlage 8.1 und Punkt 4 Radschnellweg von Moers über Krefeld, Neuss nach Köln.

 


Protokoll:

Ausschussvorsitzender Holler wies informativ darauf hin, dass zu diesem Tagesordnungspunkt ein überarbeiteter Antrag der SPD-Fraktion vorliege. Beratungs- und Beschlussgegenstand sei demnach der Antrag vom 11.02.2020, so wie in der ausliegenden Tischvorlage dargestellt.

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann führte aus, dass letztjährig im Juni basierend auf einem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen einvernehmlich beschlossen worden sei, für das Rheinische Revier ein Radwegekonzept unter Einschluss von Radschnellwegen zu erarbeiten. Zuletzt sei die Thematik im Kreisausschuss in dessen Sitzung am 22.01.2020 behandelt worden. Demnach sei es Aufgabe des Zweckverbandes Landfolge Garzweiler, ein regionsweites Radverkehrskonzept für das Rheinische Revier konzeptionell zu erstellen, welches auch grundlegende Überlegungen zu Radvorrangrouten wie Mönchengladbach-Jüchen-Grevenbroich-Rommerskirchen-Köln sowie Mönchengladbach-Neuss-Düsseldorf enthalte. Der Antrag ihrer Fraktion vom 11.02.2020 beinhalte darüber hinaus drei Vorschläge für weitere Radschnellwege. Diese sollten in den Zweckverband Landfolge Garzweiler sowie in die Zukunftsagentur Rheinisches Revier zur weiteren Planung eingebracht werden. Durch die Schaffung entsprechender Radschnellwege (so wie im Antrag vom 11.02.2020 unter Punkt 1 – 3 aufgeführt) ließen sich die wesentlichen Hauptpendlerströme verkehrsmäßig abdecken.

 

Ausschussmitglied Jung plädierte dafür, dass sich der Kreis noch nicht abschließend auf bestimmte Radvorrangrouten und Radschnellwege festlegen solle. Vielmehr sei es ratsam, eine auch mit den benachbarten Gebietskörperschaften abgestimmte Gesamtplanung zum Thema „Alternative Mobilität“ zu erarbeiten. Eine Vielzahl von planerischen Details sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entscheidungsreif abgearbeitet.

 

Dieser Auffassung widersprach Ausschussmitglied Demmer mit Hinweis darauf, dass die notwendigen Konkretisierungen auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen könnten. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es sinnvoll, bereits schon einzelne regionale Routen zu identifizieren und in den weiteren Planungsprozess zu geben. In dem zuständigen Revierknoten Infrastruktur und Mobilität werde unter der Ordnungsziffer H5 als ein wesentliches Ziel die Stärkung des Radverkehrs bezeichnet. Dipl.-Ing. Stiller merkte an, dass der vorliegende Antrag vom 11.02.2020 offensichtlich auf dem Beschluss des Kreisausschusses in gleicher Sache vom 22.01.2020 fuße. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Bearbeitungsstandes beschränke man sich zurzeit ohnehin lediglich darauf, eine erste Radwegekonzeption zu erarbeiten.

 

Ausschussmitglied Rossdeutscher äußerte sich befürwortend zu dem vorliegenden Antrag der SPD-Kreistagsfraktion. Aus seiner Sicht spreche nichts dagegen, schon zeitig in Frage kommende Vorschläge erarbeiten zu lassen. Insbesondere aus Dormagener Sicht sei der Ausbau des Radwegenetzes entlang der B 9 zu begrüßen.

 

Im Anschluss an die weitere Diskussion, innerhalb derer die Ausschussmitglieder Hugo-Wissemann und Jung ihre jeweiligen Standpunkte nochmals austauschten, verständigte sich der Ausschuss nach Zusammenfassung des Beratungsergebnisses durch Ausschussvorsitzenden Holler auf folgende Beschlussfassung:

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig