Protokoll:

Ausschussmitglied Oliver Schulz erkundigte sich, ob aufgrund der Absagen von zwei der kontaktierten Unternehmen ein neues Ausschreibungsverfahren erforderlich werde. Kreisdirektor Brügge verneinte dies mit dem Hinweis, dass die Verwaltung genügend Rückmeldungen erhalten habe.

 

Ausschussmitglied Harald Holler fragte nach, ob in Bezug auf das Urteil des Landessozialgerichts NRW zu Duisburg vom 05.09.2020 eine Entscheidung durch das Bundessozialgericht (BSG) absehbar sei.

 

Kreisdirektor Brügge teilte mit, dass ihm kein Entscheidungstermin bekannt sei. Eine Information erfolge durch die Verwaltung mit dem Protokoll.

 

Hinweis für das Protokoll:

Das Verfahren wird beim BSG unter dem Az. B 4 AS 11/20 R (alt B 14 AS 51/19 R) geführt und ist aktuell nicht terminiert. Im Fall der BSG-Entscheidung zum Urteil des LSG Schleswig-Holsteins vom 15.10.2017 lagen zwischen LSG-Urteil und BSG-Entscheidung rund 1,5 Jahre. Davon ausgehend könnte es möglicherweise im 1. Halbjahr 2021 zu einer Entscheidung kommen.