Beschluss:

Der Kreisausschuss fasst gemäß § 50 Abs. 3 KrO NRW folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Kreisausschuss stimmt der Beschaffung von mobilen Endgeräten für bedürftige Schülerinnen und Schüler sowie allen Lehrkräfte an den Kreisschulen zu und genehmigt gem. §§ 50 Abs. 3 KrO NRW, 83 GO NRW im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.082.532,10 Euro. Von dem Gesamtbetrag werden 739.543,92 Euro durch Fördermittel des Landes gedeckt, so dass 342.988,18 Euro € aus dem Kreishaushalt finanziert werden müssen.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Dr. Dieter Welsink erklärte, dass die Bereitstellung der finanziellen Mittel in den Haushalt ein wichtiger Schritt für die Digitalisierung an den Schulen sei. Die CDU-Kreistagsfraktion unterstütze dies, um eine adäquate Ausstattung an den Schulen zu ermöglichen.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel begrüßte die Intention des Dringlichkeitsbeschlusses, allerdings fehle noch ein medienpädagogisches Konzept. Die Schulen seien nach den Ferien mit vielen Vorhaben sowohl die mobilen Endgeräte, als auch Corona betreffend alleine gelassen worden. Eine Zukunft könne die Digitalisierung nur mit einem medienpädagogischen Konzept und Fortschritten im Bereich der Datensicherheit haben.

 

Kreisdezernent Harald Vieten erläuterte, dass sowohl Lehrer als auch Schüler entsprechend im Bereich der Digitalisierung und mit dem Umgang von mobilen Endgeräten fortgebildet werden müssten. Besonders im Hinblick auf die Datensicherheit sei die Ausstattung der Lehrer mit mobilen Endgeräten wichtig, da viele Lehrer bisher ihre privaten Geräte genutzt hätten. Er führte weiter aus, dass der Support leider nicht förderfähig sei. In erster Linie galt es die Förderrichtlinien zu erfüllen und das Geld zu beschaffen. Ganz Deutschland versuche derzeit mobile Endgeräte zu beschaffen und darum sei eine schnelle Beschaffung erforderlich, um vor Ablauf der Frist zum 31.12.2020 die Geräte zu erhalten und nicht aufgrund von Lieferverzögerungen Fördergelder zurückzahlen zu müssen. Der Landrat habe den Landkreistag angeschrieben, um eine Fristverlängerung zu erwirken.

 

Kreisdezernent Lonnes berichtete, dass der Rhein-Kreis Neuss bereits jetzt verschiedene Berufs- und Förderschulen ans Breitbandnetz angeschlossen seien. Zudem würden alle Klassenräume mit WLAN ausgestattet, sodass die technische Grundinfrastruktur gegeben sei. Diese solle bis 2021 tatsächlich umgesetzt werden. Zudem sei das Medienzentrum umgestaltet und im Bereich der Lehrerfortbildungen viele Programme erarbeitet worden. Er wies darauf hin, dass sich das Bildungsnetzwerk als Schwerpunkt die inhaltliche Umsetzung der Digitalisierung im Unterricht vorgenommen habe. Über die Ergebnisse solle in der Bildungskonferenz 2021 berichtet werde.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel fragte, ob bis zum 31.12.2020 nur die Rechnungen erstellt worden oder auch die mobilen Endgeräte vorhanden seien.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete, dass sowohl die Rechnungen, als auch das Endgerät vorliegen müssten und deswegen eine Fristverlängerung wünschenswert sei.

 

Kreistagsabgeordneter Udo Bartsch erkundigte sich, ob auch an Schulungskonzepte für Lehrpersonal gedacht worden sei.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass der technische Support über die IT-Abteilung des Rhein-Kreises Neuss erfolgen werde. Inhaltlich würden die entwickelten pädagogischen Konzepte im Rahmen von Lehrerfortbildungen vermittelt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig