Beschlussempfehlung:
Der Kreistag
beschließt für das Berufsbildungszentrum Hammfeld eine CNC-Maschine aus den
Mitteln des Digitalpaktes zu beschaffen.
Sachverhalt:
Im
Tischlerhandwerk wird die CNC-Technik immer häufiger angewendet. Sie bietet
eine deutlich höhere Präzision der Werkstücke als herkömmliche Sägen und
Fräsen, die mit Hand bedient werden. Auch in der Innung der
Kreishandwerkerschaft setzt sich diese Technik immer weiter durch.
Derzeit können die
Auszubildende des Tischlerhandwerks im BBZ Neuss Hammfeld mit der CAD
Programmierung vertraut gemacht werden. Die Umsetzung in CNC ist nur in den
Betrieben möglich. Allerdings verfügen nicht alle Betriebe über diese Technik.
Mit den Mitteln
aus dem Digitalpakt bietet sich die Möglichkeit am BBZ Hammfeld ein CNC
Bearbeitungszentrum durch die Anschaffung von CNC Maschinen einzurichten.
Damit könnte die
schulische Ausbildung gesichert und Auszubildende an die modernen Gegebenheiten
des Handwerks herangeführt werden. Gleichzeitig könnte eine Ausbildung zur CNC
Fachkraft angeboten werden.
Die Einrichtung
des CNC-Bearbeitungszentrums böte auch die Möglichkeit, in Kooperation mit der
Tischlerinnung vor Ort Schulungen für Betriebe im Rhein-Kreis Neuss anzubieten.
Die Einrichtung
eines CNC-Bearbeitungszentrums würde daher dazu beitragen:
1.
Das
Angebot zur schulischen Ausbildung im Tischlerhandwerk zu stärken und festigen,
2.
das
Handwerk für junge Nachwuchskräfte als moderne und attraktive Alternative zu
etablieren und
3.
die
heimischen Betriebe durch Schulungsmöglichkeiten zu stärken.
Es ist vorgesehen,
die CNC Maschine im Gebäudeteil C unterzubringen. Dazu sind bauliche Maßnahmen,
u. a. der Einbau einer Lüftungsanlage, notwendig. Die Kosten für die baulichen
Maßnahmen werden zurzeit ermittelt.
Die Kosten für die
anzuschaffende CNC-Maschine werden ermittelt und in der Sitzung mitgeteilt.
Die Finanzierung der Maschine soll über den Rhein-Kreis Neuss aus dem Digitalpakt erfolgen. Notwendige Eigenmittel des Kreises sind für den Digitalpakt bereits im Haushalt etatisiert. Die Stellungnahme der Tischlerinnung ist beigefügt (Anlage).