Stellungnahme der Verwaltung
Die Anfrage der CDU und
FDP Kreistagsfraktionen vom 02.09.2019 wird wie folgt beantwortet:
Zu 1.
Auf der
Grundlage der Arbeitskreisrechnung zum GFG 2020 vom 29.07.2019 wird der
Rhein-Kreis Neuss bei der Landschaftsumlage mit rd. 1,8 Mio. EUR weniger
belastet. Eine weitere Absenkung um beispielsweise 0,1% entspricht derzeit
786.822 EUR.
Zu 2.
Bund und Länder
haben sich am 06.06.2019 über die Fortführung der Beteiligung des Bundes an den
flüchtlingsbezogenen Kosten von Ländern und Kommunen für 2020 und 2021
geeinigt. Die Abwicklung der KdU soll wie bisher so erfolgen, dass keine
Bundesauftragsverwaltung entsteht.
Nach dem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für
Finanzen zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und
Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 vom 29.08.2019 soll § 46 Abs. 7 Nr. 3 SGB
II insoweit geändert werden, als die bis 2018 vorgesehene 10,2%ige
Bundesbeteiligung an den flüchtlingsbedingten Aufwendungen auf 2,7
Prozentpunkte abgesenkt wird. Der Haushaltplan 2020 sieht eine Absenkung auf
3,3 Prozentpunkte vor.
Außerdem ist wiederum eine Kompensation über den gemeindlichen
Umsatzsteueranteil möglich. Die Regelungen des Art. 104 a des Grundgesetzes
sollen nicht geändert werden.
Zu 3.
Diese Frage ist in den zurückliegenden Jahren im Rahmen der
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung gemäß § 9 KomHVO
beraten worden.
Im Übrigen wird auf die Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2019/2020 vom
27.03.2019 verwiesen.