Beschlussempfehlung:
1.
Der
Beschluss JhA/20181009/Ö3.3 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
2.
Der
Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der Weiterführung der Fachstelle Frühe Hilfen
sowie dem Einsatz der Familienhebammen für den Einsatz in den Jugendamtsbezirken
Grevenbroich und Kaarst sowie Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen für die
Dauer von drei Jahren zu.
3.
Die
Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH erhält ab dem 01.01.2020 jährliche
Zuschüsse für die Fachstelle Frühe Hilfen in Höhe von 14.900,37 € und für die
Familienhebammen in Höhe von 16.183,21 €.
Sachverhalt:
In
seiner Sitzung am 09.10.2018 hat der Kreisjugendhilfeausschuss der
Weiterführung der Fachstelle Frühen Hilfen sowie dem Einsatz der
Familienhebammen, entsprechend der zur Verfügung stehenden Bundesmittel, für
den Einsatz in den Jugendamtsbezirken Grevenbroich und Kaarst sowie
Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen für die Dauer von drei Jahren
zugestimmt (JhA/20181009/Ö3.3).
Die
Fachstelle Frühe Hilfen bietet angehenden Eltern und Familien mit Kleinkindern
bis zum Alter von drei Jahren frühzeitige und niederschwellige Beratung und
Unterstützung an. In die Arbeit der Fachstelle integriert sind die
Familienhebammen bzw. Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen.
Sie kommen bei Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in der Versorgung von
Säuglingen und Kleinkindern zum Einsatz. Gesetzliche Grundlage für die Arbeit
der Fachstelle und der Familienhebammen ist das im Jahr 2012 im Rahmen des
Bundeskinderschutzgesetzes eingeführten Gesetz zur Kooperation und Information
im Kinderschutz (KKG).
Entstanden
ist die Fachstelle Frühe Hilfen durch eine Kooperation der Jugendämter der
Städte Kaarst und Grevenbroich sowie des Rhein-Kreis Neuss mit der Ev. Jugend-
und Familienhilfe gGmbH in Kaarst.
Die
seit ihrer Gründung im Jahr 2010 unveränderten Kosten der Fachstelle in Höhe
von insgesamt 27.564 € sind für eine halbe Erzieherinnenstelle kalkuliert und
werden entsprechend der Einwohnerzahl von den drei beteiligten Jugendämtern
getragen; der Kostenanteil für das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss beträgt
10.855,11 €.
Die
Kosten für eine halbe Stelle Familienhebamme und eine halbe Stelle
Kinderkrankenschwester sind bislang mit 52.293 € kalkuliert. Diese Kosten
entsprechen den Fördergelder der Bundesstiftung Frühe Hilfen, die die drei an
der Fachstelle beteiligten Jugendämter zusammen jährlich erhalten und die sie
zur Finanzierung der Familienhebammen an die Ev. Jugend- und Familienhilfe
gGmbH weiterleiten. Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss erhält aus der
Bundesstiftung 12.500 € Fördergelder pro Jahr.
Die
Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH beantragt nun ab 01.01.2020 die Erhöhung
der jährlichen Zuschüsse für die Fachstelle Frühe Hilfen und die
Familienhebammen. Sie begründet dies mit gestiegenen Personal- und Sachkosten,
so dass die Zuschüsse der Jugendämter nicht mehr ausreichend seien. Der Antrag
ist in der Anlage beigefügt.
Die
Verwaltung hat die vom Träger vorgelegte Kostenkalkulation geprüft und
festgestellt, dass die beantragte Erhöhung nachvollziehbar und gerechtfertigt
ist. Insbesondere sind die Personalkosten zwischen 2010 und 2019 um rund 26 %
gestiegen.
Die
Kooperationspartner Stadt Grevenbroich und Stadt Kaarst beabsichtigen
ebenfalls, die Zustimmung der jeweiligen Jugendhilfeausschüsse zu den
Erhöhungen einzuholen.
Der
Kostenanteil für das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss würde zukünftig für die
Fachstelle Frühe Hilfen 14.900,37 € und für die Familienhebammen 16.183,21 €
betragen. Der Anteil für die Familienhebammen läge damit entgegen der aktuellen
Beschlussfassung (“entsprechend den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln“) mit
3.683,21 € über dem Förderbeitrag aus der Bundesstiftung.