Beschlussempfehlung:
Die
Stadt Jüchen erhält gemäß Position 6.2.4 des Jugendförderplanes zu den
anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 20.000 € für die Einrichtung eines
Temporären Bauspielplatz einen Zuschuss aus Mitteln des Landes von 18.000,00 €.
Aus
Mitteln des Landes stehen hierfür 11.369,00 € zur Verfügung. Die restlichen
Mittel in Höhe von 6.631,00 € werden aus dem PSP Element Jugendarbeit
angewiesen.
Sachverhalt:
In
Kooperation zwischen hoch3 –Klassenfahrten und Gruppenprogramme gemeinnützige
Unternehmensgesellschaft, der Stadt Jüchen und dem Jugendamt des Rhein-Kreises
Neuss soll am Wendehammer Mühlenstraße im Außengelände hinter Bahnhofstraße
13-15 ein Temporärer Bauspielplatz entstehen. Für einen begrenzten Zeitraum
(von nach den Osterferien bis zu den Herbstferien, jeweils freitags von 16 -19
Uhr und samstags von 12 -15 Uhr) kann den Kindern und Jugendlichen im Alter von
6 bis 14 Jahren ein völlig anderer Erlebnis- und Wahrnehmungsbereich geboten
werden, der in der Natur liegt. Das Konzept des Bauspielplatzes ist als Anlage
beigefügt.
Die
Gesamtkosten sind von der Stadt Jüchen mit 20.000 € berechnet worden.
Hierzu
beantragt die Stadt eine Bezuschussung zu 90% (18.000 €) als Projektförderung
nach den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes, Position 6.2.4.
Als
Fördermaßnahmen werden hier zeitlich begrenzte Sonderveranstaltungen mit
Modellcharakter und Projekte anerkannt, die eine bestehende Kinder- und
Jugendarbeit um die Bereiche schulbezogene Jugendarbeit,
geschlechterdifferenzierte Angebote, Medienerziehung, interkulturelle Arbeit
oder Partizipation ergänzen und erweitern. Die Projekte sollten unter der
Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse der Teilnehmer so ausgerichtet
werden, dass die Inhalte/Programme sich bei Erfolg und Bewährung in das
kontinuierliche Programm übernehmen lassen.
Die
Voraussetzung für eine Projektförderung gemäß Kreisjugendförderplan ist somit
erfüllt.
Da
zurzeit die immissionsrechtliche Prüfung des Vorhabens durchgeführt wird und
noch nicht absehbar ist, wann mit der Einrichtung des Bauspielplatzes begonnen
werden kann, beantragt die Stadt einen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn.
Da
der Rhein-Kreis Neuss in diesem Jahr einen höheren Zuschuss des Landes zur
Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zum eigenverantwortlichen
Mitteleinsatz erhalten hat, kann ein Betrag von 11.369,00 € hieraus bezahlt
werden. Die restlichen Mittel in Höhe von 6.631,00 € stehen im Haushalt beim
PSP Element Jugendarbeit zur Verfügung.