Beschlussempfehlung:
Der Kreistag stimmt dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss un der Stadt Dormagen in der vorliegenden Form zu.
Sachverhalt:
Als der
Rhein-Kreis Neuss zum Schuljahr 2014/2015 die Schule am Chorbusch in Dormagen
in seine Trägerschaft übernommen hat,
wurde mit der Stadt Dormagen vereinbart, dass die Elternbeiträge für den
offenen Ganztag an der Schule am Chorbusch weiterhin einkommensabhängig erhoben
werden. Im Interesse einheitlicher Beiträge an allen offenen Ganztagsschulen
des Rhein-Kreises Neuss wurde die einkommensabhängige Beitragserhebung auch auf
die anderen Förderschulen des Kreises mit offenem Ganztag übertragen (Michael-Ende-Schule,
Martinusschule). Die Stadt Dormagen erklärte sich bereit, gegen
Kostenerstattung die Beitragsrechnung für alle offenen Ganztagsschulen des
Kreises zu übernehmen. Die Einzelheiten wurden mit Zustimmung des Kreistages
(Beschluss vom 16.12.2014) in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom
23.01.2015 geregelt.
Die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht in § 2 Abs. 1 vor, dass die Stadt
Dormagen für die Berechnung und Einziehung der Elternbeiträge für die OGS der
Förderschulen des Kreises 30% des Beitragsaufkommens, mindestens aber 10.000,00
€ pro Jahr erhält.
Zum Schuljahr
2018/2019 hat der Rhein-Kreis Neuss die Herbert-Karrenberg-Schule in Neuss in
seine Trägerschaft übernommen. An dieser Schule gibt es ein offenes
Ganztagsangebot, das im Schuljahr 2018/2019 am Stichtag 15.10.2018 von 43
Schülerinnen und Schülern in Anspruch genommen wurde. Insgesamt waren am
Stichtag 188 Schülerinnen und Schüler im offenen Ganztag an Kreisschulen
angemeldet. Zum Stichtag 15.10.2019 waren 186 Schülerinnen und Schüler im
offenen Ganztag, davon 42 an der Herbert-Karrenberg-Schule.
Die Stadt Dormagen
macht geltend, dass der Arbeitsaufwand für die Beitragserhebung nach Übernahme
der Herbert-Karrenberg-Schule um rund 30% gestiegen ist und bittet darum, den
Mindestbetrag nach § 2 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von
10.000 € auf 13.000 € zu erhöhen. Der Entwurf einer entsprechend geänderten
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt
Dormagen hat dem Entwurf der Vereinbarung am 12.09.2019 zugestimmt. Das
Rechnungsprüfungsamt des Rhein-Kreises Neuss ist mit der Vereinbarung
einverstanden.
Nach Abschluss der
Vereinbarung ist diese der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung und
Veröffentlichung vorzulegen.
Am 05.11.2019 hat der Schulausschuss dem Kreistag einstimmig empfohlen, dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der vorliegenden Form zuzustimmen.