Beschlussempfehlung:
1. Der Kreistag beschließt, für die laufende Wahlperiode folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden:
Lfd Nr. |
Mitglied |
Fraktion |
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1.
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Kreisdirektor
Brügge (§113
GO/ §26 V KrO NRW) |
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2.
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Die/der Vorsitzende des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses erhält die Möglichkeit als beratendes Mitglied an den Sitzungen teilzunehmen.
2. Der
Kreistag schlägt als
Vorsitzende/n des Aufsichtrates ……………………………………………… und
als Stellvertreter/in……………………………………………………………………… vor.
Sachverhalt:
a) Wahl der
Mitglieder des Aufsichtsrates.
Entsprechend §7 des Gesellschaftervertrages entsendet jeder Gesellschafter zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat.
Nach Maßgabe von §113 Abs. 2 Gemeindeordnung in Verbindung mit §26 Abs. 5 Kreisordnung NRW werden Vertreter des Kreises in Aufsichtsräten vom Kreis bestellt oder vorgeschlagen. Ist mehr als ein Vertreter zu benennen, muss der Landrat oder ein vom ihm vorgeschlagener Bediensteter des Kreises dazu zählen.
Mit Beschluss des Kreistages am 26.06.1996 wurden die Mitglieder des Aufsichtsrates gebeten, Möglichkeiten der Beteiligung des Vorsitzenden des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses zu prüfen.
Bisherige Besetzung
Kreisdirektor Dirk Brügge
Kreistagsabgeordneter Heiner Cöllen, Aufsichtsratsvorsitzender
Kreistagsabgeordneter Harald Holler, beratendes Mitglied als Vorsitzender im Nahverkehrsausschuss
b) Vorschlag für den
Aufsichtsratsvorsitzenden und seinen Vertreter
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates und sein Stellvertreter werden nach § 7 des Gesellschaftervertrages auf Vorschlag des Kreistages aus der Mitte des Aufsichtsrates gewählt.