Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt für den Rhein-Kreis Neuss als Gesellschafter folgende Mitglieder in die Gremien der Digital Innovation Hub Düsseldorf/Rheinland GmbH zu entsenden:
Gesellschafterversammlung
als ordentliches
Mitglied: |
als Vertreter: |
Dirk Brügge,
Kreisdirektor |
Robert Abts,
Leiter Wirtschaftsförderung / WFG Geschäftsführer |
Aufsichtsrat
als ordentliches
Mitglied: |
als Vertreter: |
Dirk Brügge,
Kreisdirektor |
Robert Abts,
Leiter Wirtschaftsförderung / WFG Geschäftsführer |
Beirat
als ordentliches
Mitglied: |
als Vertreterin: |
Robert Abts,
Leiter Wirtschaftsförderung / WFG Geschäftsführer |
Madita Beeckmann,
Wirtschaftsförderung |
Sachverhalt:
Am 03.11.2016 wurde die Digital
Innovation Hub Düsseldorf/ Rheinland GmbH in das Handelsregister unter
der Nr. HRB 78987 beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen. Gesellschafter sind
die Landeshauptstadt Düsseldorf, der Rhein-Kreis Neuss, die
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Mönchengladbach mbH und die IHK Düsseldorf.
Der Rhein-Kreis Neuss hält 12 %
(= 3.000 EUR) vom Stammkapital (25.000 EUR) der Gesellschaft. Der
Gesellschafterbeitritt wurde im Kreistag am 29.06.2016 beschlossen.
Der Gesellschaftsvertrag (GV)
der Digital Innovation Hub Düsseldorf/ Rheinland GmbH (è
Anlage) sieht die Besetzung der folgenden
Gremien durch die Gesellschafter vor:
-
Gesellschafterversammlung
-
Aufsichtsrat
-
Beirat
Die Gesellschafterversammlung
(§§ 9 -11 des GV) setzt sich aus den Gesellschaftern der Digital Innovation Hub
Düsseldorf/ Rheinland GmbH
-
Landeshauptstadt
Düsseldorf
-
Rhein-Kreis Neuss
und
-
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Mönchengladbach mbH
-
IHK Düsseldorf
zusammen.
Der Aufsichtsrat (§§13- 16) besteht aus neun Mitgliedern. Die Landeshauptstadt Düsseldorf entsendet als Gesellschafter sieben Mitglieder, der Rhein-Kreis Neuss und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Mönchengladbach mbH entsenden als Gesellschafter jeweils ein Mitglied.
Der Beirat (§ 17) besteht aus
Mitliedern von Unternehmen, Gebietskörperschaften und Anstalten des
öffentlichen Rechts mit besonderer Fachexpertise und Bedeutung für die
Gesellschaft,
a)
die von der Gesellschafterversammlung ausgewählt werden und
b) Unternehmen, Gebietskörperschaften
und Anstalten des öffentlichen Rechts, die einen Förderbeitrag für die
Gesellschaft von mindestens 20.000 EUR über einen Zeitraum von drei Jahren
leisten.
Der Rhein-Kreis Neuss als
Gebietskörperschaft (und Gesellschafter) leistet nach Kreistagsbeschluss vom
29.06.2016 den erforderlichen Mindestfinanzierungsanteil nach Buchst. b) und
entsendet demnach ein Mitglied in den Beirat.
Die Verwaltung empfiehlt dem Kreistag in die Gremien der Digital Innovation Hub Düsseldorf/ Rheinland GmbH folgende Mitglieder zu entsenden: