Beschlussempfehlung:
Der Kreistag bestellt folgende Vertreter/Vertreterinnen in die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e. V.:
Lfd.
Nr. |
Vertreter/Vertreterinnen
in der Mitgliederversammlung |
Fraktion/
Gruppe |
1. |
Landrat
Petrauschke (§
113 GO/ § 26 V KrO NRW) |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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6. |
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7. |
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8. |
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Sachverhalt:
Seit Beschlussfassung des Kreistages vom 17.06.2009 und Unterzeichnung der Beitrittserklärung am 28.09.2009 ist der Rhein-Kreis Neuss Vollmitglied in der Region Köln/Bonn e. V.
Gem. § 7 Ziff. 2 der Vereinssatzung werden die Mitgliedskreise durch ihre Landrätin/ihren Landrat stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung vertreten.
Darüber hinaus erhalten die Kreise je sieben weitere Stimmrechte, welche durch bis zu sieben Vertreter/Vertreterinnen wahrgenommen werden können. Diese Vertreter/Vertreterinnen werden von der jeweiligen Vertretungskörperschaft (Kreistag) gewählt.
Die bis zu 7 Vertreter/Vertreterinnen werden vom Kreistag aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages einstimmig gewählt. Andernfalls wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. (§ 35 Abs. 3 KrO NW).
Im Vorstand wird der Rhein-Kreis Neuss durch den Landrat/die Landrätin als Hauptverwaltungsbeamten/Hauptverwaltungsbeamtin vertreten (§ 10 Abs. 1 der Satzung).