Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Soziales und Wohnen beschließt,
Herrn Adalbert Kuszynski
und
Frau Jacqueline Dragojevic
zu Schriftführern für die Dauer der XVII. Wahlperiode des Kreistages zu bestellen.
Sachverhalt:
Gemäß § 37 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) i. V. m. § 52 Abs. 3 KrO
NRW und § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss
ist über die im Kreistag gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen,
die vom Landrat und von einem vom Kreisausschuss zu bestellenden Schriftführer
zu unterzeichnen ist. Nach § 27 Abs. 1 Buchstabe e) der Geschäftsordnung des
Kreistages werden die Sitzungsniederschriften der Ausschüsse vom
Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu
unterzeichnet.
Der Schriftführer sollte zweckmäßigerweise ein Kreisbediensteter sein. Die Bestellung des Schriftführers und seines Stellvertreters sollte möglichst für einen längeren Zeitraum, z. B. für die Dauer der Wahlperiode erfolgen.