Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion der UWG Rhein-Kreis Neuss / Aktive Bürger Gemeinschaft - Die Aktive vom 06.11.2019 zum Verkehrssicherheitselement "Bike-Flash"
Vorlage
66/3583/XVI/2019
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Nach Auffassung des Bund-Länder-Fachausschusses zur StVO (BLFA-StVO) handelt es sich bei dem System Bike-Flash um eine Einrichtung i. S. d. § 33 Abs. 2 StVO, die mit Verkehrseinrichtungen nach der StVO (z.B. Wechsellichtzeichen oder Radfahrerampeln) verwechselt werden und sich damit irritierend auf den Verkehr auswirken kann.
Der BLFA-StVO hält den Einsatz des Systems daher für unzulässig; auch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 2 StVO kommt nicht in Betracht.

Der BLFA-StVO hat jedoch den BMVI gebeten, die BASt mit der Durchführung eines Forschungsvorhabens zur Bewertung der Wirksamkeit eines mit dem System Bike-Flash vergleichbaren StVO-konformen Systems zu beauftragen und dabei die mögliche Unfallprävention und Auswirkung auf den Straßenverkehr zu betrachten.

Solange die Wirkung des Systems noch nicht ausreichend evaluiert und der Rechtsrahmen entsprechend angepasst wurde, ist weder ein Einsatz noch ein Pilotprojekt durchführbar und Fördermittel nicht zu erwarten.
Aufgrund der bestehenden Rechtslage liegen somit auch keine Erfahrungen mit Bike-Flash vor.

Darüber hinaus sprechen die hohe Anschaffungs- und Wartungskosten gegen einen flächendeckenden Einsatz, so dass ein solches System nur an unfallauffälligen Kreuzungen in Betracht käme.
Im Rhein-Kreis Neuss wurden in den letzten drei Jahren insgesamt 5 „Tote-Winkel-Unfälle“ verzeichnet. Hiervon drei in Neuss (Barbaraviertel, Gnadental und Stadionviertel) und jeweils einer in Grevenbroich-Stadtmitte und Meerbusch-Büderich.