Sachverhalt:

Am 02.10.2019 sind zwei Urteile des Sozialgerichts Düsseldorf zu den Az.: S 29 AS 4533/17 und S 29 AS 1037/18 ergangen, die unter anderem die Frage nach der Angemessenheit der Mietkosten der Kläger und damit die Berücksichtigungsfähigkeit der Mietkosten im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zum Gegenstand haben.

Die schriftlichen Urteilsbegründungen liegen bislang (18.11.2019) nicht vor.

Das Sozialgericht hat in einer Pressemitteilung über die Urteile informiert. Aufgrund dieser Pressemitteilung sind bereits durch die UWG-Kreistagsfraktion und die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Anträge für den Kreisausschuss am 13.11.2019 gestellt worden. Außerdem hat die SPD-Kreistagsfraktion hierzu eine Anfrage gestellt.

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Sitzungsvorlagen 010/3525/XVI/2019,  010/3570/XVI/2019 und 50/3563/XVI/2019 für den Kreisausschuss verwiesen. Hier sind die Positionen der Fraktionen und der Verwaltung dargelegt.

Die vorgenannten Sitzungsunterlagen sowie ein Auszug aus der Niederschrift des Kreisausschusses vom 13.11.2019 sind als Anlage beigefügt.

Die Verwaltung informiert mit der Vorlage auch den Fachausschuss über den aktuellen Sachstand. Sollten bis zum Sitzungstermin weitere Erkenntnisse zum Urteil vorliegen, so wird in der Sitzung vorgetragen.