Betreff
Fördermittel Land NRW zur Telemedizin in der ambulanten Patientenversorgung
Vorlage
53/3620/XVI/2019
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Nordrhein-Westfalen stellt zwei Millionen Euro für die Förderung der Telemedizin im ambulanten Bereich zur Verfügung. Als Erläuterung gelten folgende Anmerkungen:

 

NRW hat zusammen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Hausärzteverbänden sowie unter Einbindung der Krankenkassen ein Förderprogramm entwickelt. Dementsprechend können Arztpraxen, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Hospize die Förderung technischer Telemedizinkomponenten und eHealth-Fortbildungen beantragen. Beispiel zur Förderung wäre die technische Infrastruktur für die Durchführung von Telekonsilen (Arzt-Arzt-Gespräche), Videosprechstunden zwischen Ärzten und Patienten, zur telemedizinisch gestützten Delegation oder zur elektronischen Visite in der Pflege.

Auch zuwendungsfähig sind zahlreiche Fortbildungen im Bereich Telematik und Telemedizin sowie die Fortbildungen zur entlastenden Versorgungsassistentin (EVA) oder zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH).

 

Entsprechende Förderanträge können bis zum 16. Februar 2020 gestellt werden. Die Förderung der Telemedizin in der ambulanten Versorgung gilt als ein weiterer Baustein der Landesregierung bei dem Aufbau eines landesweiten und digital unterstützen Versorgungsnetzes. Insbesondere die Betreuung von nicht mobilen und chronisch kranken Patienten kann durch telemedizinische Anwendungen in der Diagnostik und Behandlung unterstützt werden.

Eine Weiterentwicklung rechtlicher und vertraglicher Rahmenbedingungen ist für die flächendeckende und dauerhafte Überführung der Telemedizin in die Regelversorgung unerlässlich

 

Quelle: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/zwei-millionen-euro-fuer-telemedizin-der-ambulanten-patientenversorgung

 

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein erhält aus dem Projekt eine Million Euro, um den förderungswilligen und förderungsberechtigten Akteuren aus dem Gesundheitswesen Mittel zur Verfügung stellen zu können.

 

Quellen:

https://www.kvno.de/60neues/2019/pm_telemedizin/index.html

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/zwei-millionen-euro-fuer-telemedizin-der-ambulanten-patientenversorgung