Sachverhalt:
Nordrhein-Westfalen
stellt zwei Millionen Euro für die Förderung der Telemedizin im ambulanten
Bereich zur Verfügung. Als Erläuterung gelten folgende Anmerkungen:
NRW
hat zusammen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Hausärzteverbänden
sowie unter Einbindung der Krankenkassen ein Förderprogramm entwickelt.
Dementsprechend können Arztpraxen, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und
Hospize die Förderung technischer Telemedizinkomponenten und
eHealth-Fortbildungen beantragen. Beispiel zur Förderung wäre die technische
Infrastruktur für die Durchführung von Telekonsilen (Arzt-Arzt-Gespräche),
Videosprechstunden zwischen Ärzten und Patienten, zur telemedizinisch
gestützten Delegation oder zur elektronischen Visite in der Pflege.
Auch
zuwendungsfähig sind zahlreiche Fortbildungen im Bereich Telematik und
Telemedizin sowie die Fortbildungen zur entlastenden Versorgungsassistentin
(EVA) oder zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH).
Entsprechende
Förderanträge können bis zum 16. Februar 2020 gestellt werden. Die Förderung
der Telemedizin in der ambulanten Versorgung gilt als ein weiterer Baustein der
Landesregierung bei dem Aufbau eines landesweiten und digital unterstützen
Versorgungsnetzes. Insbesondere die Betreuung von nicht mobilen und chronisch
kranken Patienten kann durch telemedizinische Anwendungen in der Diagnostik und
Behandlung unterstützt werden.
Eine
Weiterentwicklung rechtlicher und vertraglicher Rahmenbedingungen ist für die flächendeckende und dauerhafte Überführung der
Telemedizin in die Regelversorgung unerlässlich
Die
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein erhält aus dem Projekt eine Million Euro,
um den förderungswilligen und förderungsberechtigten Akteuren aus dem
Gesundheitswesen Mittel zur Verfügung stellen zu können.
Quellen:
https://www.kvno.de/60neues/2019/pm_telemedizin/index.html