Beschlussempfehlung:
1. Der Kreistag bestätigt gem. § 116 Abs. 9 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss zum 31.12.2017.
2. Die Kreistagsmitglieder erteilen dem Landrat hinsichtlich der Aufstellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2017 gem. § 96 Abs. 1 Satz 5 uneingeschränkt Entlastung.
Sachverhalt:
Gem. § 53 KrO NRW in Verbindung mit § 116 GO NRW hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2017 wurde vom Kreiskämmerer, der sich dabei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH (Krefeld) bediente, aufgestellt und mit Datum vom 06.09.2019 dem Landrat zur Bestätigung vorgelegt. Der vom Landrat bestätigte Entwurf wurde in der Sitzung des Kreistages vom 25.09.2019 eingebracht und zur Kenntnis genommen sowie zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Nach § 116
Abs. 9 GO NRW bestätigt der Kreistag den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Gesamtabschluss.
Die von der
Rechnungsprüfung des Kreises durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt. Das Ergebnis der Prüfung ist in dem Prüfungsbericht über die Prüfung
des Gesamtabschlusses zusammengefasst, der einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung enthält. Der „Bericht über die Prüfung
des Gesamtabschlusses 2017 des Rhein-Kreises Neuss“ ist allen
Kreistagsabgeordneten mit der Einladung zur Rechnungsprüfungsausschusssitzung
übersandt worden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 den Gesamtabschluss sowie den Gesamtlagebericht
unter Einbezug des Prüfberichtes der Rechnungsprüfung geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat sich nach Beratung als Ergebnis seiner Prüfung
des Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichtes den Prüfungsbericht der
Rechnungsprüfung zu eigen gemacht und in seiner Stellungnahme gegenüber dem
Kreistag sein Prüfungsergebnis schriftlich zusammengefasst, einschließlich der
Erklärung, dass er den vom Landrat aufgestellten Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht
billigt.
Der
geprüfte Gesamtabschluss 2017 weist einen Gesamtjahresüberschuss in Höhe von 56.080,03
€ aus.
Der vom
Kreistag bestätigte Gesamtabschluss 2017 ist der Bezirksregierung Düsseldorf
als Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Gesamtabschluss ist
öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden
Gesamtabschlusses 2018 zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Entsprechend der Beschlussfassung des Rechnungsprüfungsausschusses wird vorgeschlagen: