Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung für die Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss in der vorgelegten Fassung.
Sachverhalt:
In der Rechnungsprüfungsordnung (RPO) legt der Kreistag den Umfang und das Verfahren zur Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung gem. §§ 101 bis 104 GO NRW fest.
Die zurzeit geltende RPO ist zuletzt 2014 geändert worden.
Aufgrund der Neugestaltung der Gemeindeordnung in der Fassung des 2.
Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für
Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer
kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKFWG NRW) ergaben sich im Bereich der
örtlichen Rechnungsprüfung umfangreiche Änderungen. Diese Änderungen machen
Anpassungen der RPO sowohl in redaktioneller als auch in inhaltlicher Hinsicht
notwendig.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die geänderte Rechnungsprüfungsordnung
in der Sitzung am 04.12.2019 beraten und dem Kreistag zur Beschlussfassung
empfohlen.