Betreff
Wohnen für Hilfe - Antrag der Fraktion der UWG Rhein-Kreis Neuss / Aktive Bürgergemeinschaft - Die Aktive vom 18.11.2019
Vorlage
50/3627/XVI/2019
Art
Antrag

Sachverhalt:

Gemäß dem Antrag „Wohnen für Hilfe“ soll die Kreisverwaltung beauftragt werden, das entsprechende Konzept umzusetzen. Aussagen zu den benötigten Ressourcen und deren Finanzierung sind dem Antrag nicht zu entnehmen.

 

Die aufgeführten Beispiele aus München oder Köln betreffen kreisfreie Großstädte mit Sitz von Universitäten. Das Konzept „Wohnen für Hilfe“ wird in allen vergleichbaren Städten in NRW angeboten, u.a. in Dortmund, Bonn, Bielefeld oder Aachen. Organisatorisch ist das Konzept in allen diesen Fällen entweder unmittelbar an die Universitäten, die ASta (Allgemeiner Studierendenausschuss) oder das Deutsche Studentenwerk angeknüpft.

 

In Düsseldorf nennt sich das Angebot „Wohnpaar auf Zeit“ und ist bei der Stadtverwaltung angesiedelt, die hierzu mit der Hochschule Düsseldorf, dem Studierendenwerk, dem Projekt „Von Herzen dabei“ – Ehrenamtsarbeit in Düsseldorf sowie der Initiative Ehrenamt der AWO Düsseldorf zusammenarbeitet.

 

Nach entsprechender Recherche im Internet bietet kein Kreis in NRW das Konzept „Wohnen für Hilfe“ an. Eine finanzielle Förderung durch das Land NRW ist derzeit nicht ersichtlich.

 

Laut einem Artikel der RP online vom 25. April 2018 kommen in der Stadt Köln pro Jahr zwischen 80 und 120 Vermittlungen zustande. Die Arbeiterwohlfahrt in Leverkusen, die dort ein entsprechendes Projekt aufgebaut hat, wird in diesem Artikel dahingehend zitiert, dass mehr als 10 Vermittlungen pro Jahr ein großer Erfolg seien.

 

Die Stadt Gladbeck hat sich 2018 nach entsprechender Beratung im Stadtrat gegen die Durchführung des Projektes ausgesprochen, da nach entsprechender Recherche die Nachfrage als nicht gegeben eingeschätzt wurde.

 

Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich bei diesem Projekt um ein solches, welches auf der städtischen bzw. gemeindlichen Ebene zu verorten wäre. Sofern dennoch eine anderweitige politische Entscheidung angestrebt wird, müssten die entsprechenden Beschlüsse die personellen und finanziellen Aspekte beinhalten, die sich für die Kreisverwaltung und den Kreishaushalt durch eine Initiierung und dauerhafte operative Umsetzung des Projektes ergeben.