Betreff
Betriebseinstellung "Altenheim St. Josef Gustorf 1884" - Anfrage der Fraktionen der CDU und FDP vom 02.12.2019
Vorlage
50/3644/XVI/2019
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Zur Anfrage der Fraktionen der CDU und FDP nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

 

Frage 1: Welche aktuellen Kenntnisse besitzt die Kreisverwaltung bezüglich einer möglichen Schließung des Seniorenstiftes in Grevenbroich-Gustorf?

 

Die Katholische Kirchengemeinde St. Maria Himmelfahrt betreibt in Grevenbroich-Gustorf die Pflegeeinrichtung „Seniorenstift St. Josef Gustorf 1884“. Die Einrichtung hat 82 Plätze und bietet neben vollstationärer Pflege auch Kurzzeitpflege an.

 

Am 25. November 2019 wurde in der Dienststelle ein Schreiben des Betreibers vorgelegt, wonach der Betrieb der Einrichtung zum 30.06.2020 eingestellt werden soll. Mit dieser in § 9 WTG vorgeschriebenen Anzeige der Betriebseinstellung wurde ein Konzept vorgelegt, wie seitens des Betreibers die Abwicklung des Heimbetriebes geplant ist.

 

Der Rhein-Kreis Neuss kann auf diese Entscheidung der Kirchengemeinde keinen Einfluss nehmen. Die Heimaufsicht hat lediglich die Möglichkeit auf die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen des Betreibers gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern zu achten.

 

Die WTG-Behörde hat in diesem Sinne das der Anzeige beigefügte Konzept geprüft und als grundsätzlich tragfähig eingestuft. Die Heimaufsicht hat nun die Aufgabe, sich von der tatsächlichen Umsetzung des Konzeptes fortlaufend zu überzeugen.

 

Im Zuge des Beratungsauftrages steht die WTG-Behörde dem Betreiber, den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren Angehörigen bei Fragen und für Beschwerden zur Verfügung.

 

Der Kirchenvorstand hat am Mittwoch, den 27. November 2019 zunächst die Beschäftigten der Einrichtung und anschließend die Bewohnerinnen und Bewohner und die Angehörigen im Rahmen von Versammlungen informiert. Die Kreisverwaltung hat am gleichen Tage die beigefügte Pressemitteilung veröffentlicht.

 

Aus Reihen der Mitglieder der Pfarrgemeinde und des Dorfes ist eine Online-Petition ins Leben gerufen worden, mit der die Schließung der Einrichtung abgewendet werden soll.

 

Das Erzbistum Köln hat die Contec GmbH, Unternehmens- und Personalberatung

der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, damit beauftragt, die Kirchengemeinde und den Kirchenvorstand zu unterstützen. Die Verwaltung steht mit der Contec GmbH derzeit in regelmäßigem Kontakt.

 

Mit Pressemitteilung vom 28.11.2019 hat die Kirchengemeinde erklärt, nochmals auf potentielle Betreiber zuzugehen um tragfähige Alternativen zu einer Schließung des Hauses zu prüfen. Hierdurch sei es möglich, dass sich der Termin für eine Schließung über den 30. Juni 2020 hinaus verschieben könne, wenn keine Alternative gefunden werde.

 

Der Rhein-Kreis Neuss wird die Bemühungen für den Erhalt der Einrichtung im Stadtteil Gustorf weiterhin unterstützen und hat dies der Einrichtungsleitung sowie der Contec GmbH telefonisch mitgeteilt. Gründe für ordnungsbehördliche Maßnahmen sind derzeit nicht gegeben.

 

 

Frage 2: Sollte es zu einer Schließung kommen, welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen gegenüber den Bewohnern und Mitarbeitern, um einen neuen Pflegeplatz bzw. eine neue Arbeitsstelle zu erhalten? Ist in einem solchen Fall sichergestellt, dass kein Bewohner das Seniorenstift verlassen muss, bevor ein neuer Pflegeplatz gefunden werden konnte?

 

Gemäß den Vorgaben des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) und der auf diesem Gesetz basierenden Heimverträge, die der Betreiber der Einrichtung mit allen Bewohnerinnen und Bewohnern abgeschlossen hat, ist der Betreiber im Falle einer Einstellung des Heimbetriebes verpflichtet, allen Bewohnerinnen und Bewohnern einen anderweitigen Heimplatz zu zumutbaren Bedingungen nachzuweisen. Gleichzeitig ist der Betreiber verpflichtet, die Kosten des Umzuges in angemessener Höhe zu zahlen.

 

Die Kath. Kirchengemeinde hat ihrer Anzeige der Betriebseinstellung nach § 9 WTG ein Konzept beigefügt, wie die oben genannte Vorgabe umgesetzt werden soll. Dieses Konzept hat die Verwaltung als grundsätzlich tragfähig eingestuft. Aufgabe der WTG-Behörde ist es nun, die schrittweise Umsetzung des Konzeptes und damit die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten des Betreibers eng zu begleiten. Sollte es in der Umsetzungsphase zu Schwierigkeiten kommen, sind steuernde Maßnahmen seitens der WTG-Behörde zu prüfen. Da die WTG-Behörde als Sonderordnungsbehörde in der Letztverantwortung für das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner steht, wird der Rhein-Kreis Neuss notfalls dafür Sorge tragen, dass bei Einstellung des Betriebes alle betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner eine angemessene Unterbringung gefunden haben.

 

Das Wohn- und Teilhabegesetz bezieht sich auf das Rechtsverhältnis zwischen Heimbetreiber und Heimbewohner. Somit kann die WTG-Behörde nicht garantieren, dass alle Beschäftigten des Seniorenstiftes St. Josef Gustorf 1884 bei Einstellung des Heimbetriebes eine neue Anstellung gefunden haben werden. Dies gilt insbesondere für die Menschen in den Bereichen Küche und Hauswirtschaft. Dies ist einer der wesentlichen Gründe dafür, dass sich der Rhein-Kreis Neuss in den vergangenen Monaten für einen Erhalt des Heimbetriebes im Stadtteil Gustorf eingesetzt hat.

 

 

Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung mit Trägern in Kontakt zu treten, um Gespräche zu initiieren?

 

Aus dem Kontakt der Verwaltung mit der Firma Contec ist bekannt, dass aktuell Gespräche mit potentiellen Heimbetreibern gesucht werden. Die Firma Contec hat der Verwaltung eine entsprechende Rückmeldung zu den Ergebnissen zugesagt, eine angemessene Frist für diese Rückmeldung wurde miteinander abgestimmt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird dann zu prüfen sein, ob für den Rhein-Kreises Neuss ein initiativer Handlungsbedarf gegeben ist.