Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis Neuss verantwortet als
Träger des Rettungsdienstes und als Träger
von Rettungswachen zusammen mit den
Städten Neuss und Dormagen die
rettungsdienstliche Versorgung im
Kreisgebiet.
Der Regel-Rettungsdienst wird aus 11 Rettungswachen
mit 18 RTW und 5
Notarztstandorten mit 5 NEF
sichergestellt. Hinzu kommen Fahrzeuge des Sonderbedarfes.
Gem. § 4 Abs. 7 RettG NRW ist die
Fahrzeugführerfunktion auf dem RTW und die
Fahrerfunktion auf dem NEF ab dem
01.01.2027 mit einem Notfallsanitäter (NFS)
verpflichtend zu besetzen. Die Funktion
des Fahrers des RTWs kann weiterhin durch einen RS oder einen RA erfolgen.
Unter dieser Annahme wurde der
Personalstellenbedarf ermittelt.
Neben der Ausbildung von
Notfallsanitätern ist deren Kenntnis- und Wissensstand zu überprüfen; auch um
vor der fehlenden Hilfe durch
Unterlassung gewappnet zu sein. Das zuständige Ministerium hat bereits im Jahr
2018 in einem Erlass die Notwendigkeit der regelmäßigen Überprüfung
festgeschrieben.
Der Rhein-Kreis
Neuss verfügt mit vielen Jahren über ein strukturiertes System zur Ausbildung
und Überprüfung von erweiterten Versorgungsmaßnahmen durch medizinisches
Fachpersonal. Natürlich ist der sicherlich wünschenswerte Erreichungsgrad von
100% aus verschiedenen Gründen unrealistisch, in diesem Jahr konnten aber
zumindest 80% aller Notfallsanitäter im Rhein-Kreis Neuss geschult und
zertifiziert werden.